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Gutachten im Deutschen Bundestag: Die Völkische Bewegung handelt gegen die Verfassung

Das vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Deutschland erstellte Gutachten zur völkischen Bewegung im Land hat die Erwartungen der oppositionellen Linkspartei, die seit langem versucht, die völkische Bewegung zu verbieten, gesteigert. Tagesspiegel Im dazugehörigen Bericht der Tageszeitung heißt es über die rechtsextremen Türken: „Sie wollen die verfassungswidrigen Ziele brutal und aggressiv durchsetzen“. Wird dieser Vorwurf juristisch bestätigt, gilt es als ausreichend, eine Organisation in Deutschland zu schließen.

In dem am 10. September vorgelegten Gutachten wurde unter Aufzählung der Gründe für das Verbot einer beliebigen Organisation auch auf den Punkt „den Zweck oder die Tätigkeit eines Vereins für den Dialog zwischen den Völkern schwer, erheblich und dauerhaft zu schädigen“ verwiesen. .

Linkspartei: Die Regierung sollte aufhören, den Kopf in den Sand zu stecken

Helin Evrim Sommer, Mitglied des Bundesparlaments der Partei Die Linke, wies darauf hin, dass die Völkische Bewegung in dem oben genannten Thema Vergehen begangen habe, und wies auf die islamistischen Vereinigungen hin, die zuvor wegen des gleichen Themas verboten worden seien.

„Die Bundesregierung muss ihre Politik des Kopf-in-den-Sand-Steckens gegen die organisierte türkische Rechtsextreme in Deutschland beenden“, sagte er.

Helin Evrim Sommer

Bundesinnenminister Horst Seehofer könne die im vergangenen Jahr von allen Parteien im Parlament unterstützte Entscheidung zum Verbot der Völkischen Bewegung in Deutschland nicht ignorieren, sagte Sommer.

Auch Sommer sagte: „Gegen die Dachverbände der Grauen Wölfe in Deutschland sollte dringend ein Verbotsbeschluss gefasst werden.“

Mit dem Argument, dass die Bundesregierung „eine Politik verfolgt, die Entscheidungen ihres eigenen Parlaments ihrer Verbindung mit der türkischen Regierung zu opfern“, sagte Sommer, dass die Europäische Türkisch-Islamische Kulturunion (ATİB) und die Europäische Türkische Kulturvereine Union (ATB), die er als „die wertvollsten Dachverbände der Kläger in Deutschland“ bezeichnete. ) forderten die Beendigung ihrer Tätigkeit durch sofortiges Verbot.

DW / ET,HS

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