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Haftbefehl gegen Baschar al-Assad

Gegen den syrischen Präsidenten Baschar Esar wurde ein internationaler Haftbefehl in dem in Paris eingereichten Fall wegen des Chemiewaffenangriffs auf die Bevölkerung in Ost-Ghouta in Syrien im Jahr 2013 erlassen. Das Gericht wirft Assad vor, bei den Razzien in Ghuta im Jahr 2013 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen und sich am Kriegsverbrechen beteiligt zu haben.

In einem Gespräch mit der französischen Nachrichtenagentur (AFP) über die Entscheidung der Richter in dem vom Syrischen Zentrum für Medien und Meinungsfreiheit eingereichten Fall sagte der Gründer des Zentrums, Anwalt Masen Derviş: „Dies ist ein Sieg für die Opfer. Eine unabhängige Justiz wird beweisen, dass der Angriff mit Chemiewaffen ohne Wissen des syrischen Präsidenten nicht hätte durchgeführt werden können.“ „Er hat es akzeptiert“, sagte er.

Neben Assad erließ das Gericht auch einen internationalen Haftbefehl gegen seinen Bruder, den Spezialisten Assad, der Kommandeur der syrischen Spezialeinheiten, und zwei syrische Generäle mit der Begründung, sie hätten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen.

Zur Festnahmeentscheidung sagte die in Schweden ansässige Nichtregierungsorganisation Civil Rights Defenders: „Wir hoffen, dass die Festnahmeentscheidung ein klares Signal an die Überlebenden der Razzia sendet, dass die Welt sie nicht vergessen hat.“

1.400 Menschen verloren ihr Leben

Im Jahr 2013 kamen bei dem Angriff mit Sarin-Grenzgas in der Region Ghuta etwa 1.400 Menschen ums Leben. Der betreffende Angriff wurde 2021 an die Justiz in Frankreich weitergeleitet und das Gericht in Paris leitete eine Untersuchung ein. Organisationen, die viele Überlebende des Angriffs vertreten, reichten eine Beschwerde gegen den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad ein. Sie legten dem Gericht die Worte von Augenzeugen sowie Bilder und Fotografien des Vorfalls vor.

Kanada und die Niederlande haben im Juni dieses Jahres vor dem Internationalen Gerichtshof Foltervorwürfe gegen das Damaskus-Regime eingereicht. Die beiden Länder warfen dem Damaskus-Regime einen Verstoß gegen die UN-Konventionen zu Folter und Chemiewaffen vor und reichten Klage ein.

Es wird erwartet, dass drei hochrangige Vertreter des syrischen Regimes nächstes Jahr in Frankreich vor Gericht stehen, weil sie zwei französisch-syrische Staatsbürger gefoltert und getötet haben. Es wird angegeben, dass es sich bei den Opfern um einen Mitarbeiter der französischen Schule in Damaskus und seinen Sohn handelte. Den Verdächtigen wird laut Anklage die Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen.

UN-Experten und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPWC) haben der syrischen Armee mehrfach den Einsatz von Sarin und Chlorgas gegen ihre Bevölkerung vorgeworfen. Das Damaskus-Regime wies diese Vorwürfe zurück.

AFP, RTR / HT, TY

D.W.

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