Das Verfassungsgericht (AYM) erörterte den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs, die Staatshilfe an die Demokratische Partei der Völker (HDP) vorsorglich zu blockieren, da diese nicht an der Parlamentswahl am 14. Mai teilnahm .
Das Verfassungsgericht entschied, dass über den Antrag auf vorsorgliche Sperrung der an die HDP gerichteten Staatshilfen und auf Erfassung der Einnahmen an die Staatskasse durch Inkasso bei der Partei oder den entsprechenden Personen, die die Ausgaben getätigt haben, nicht entschieden zu werden braucht ausgegeben worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft forderte vorsorglich, die vom Finanzministerium an die Partei, die nicht an den 28. Parlamentswahlen teilgenommen hatte, gezahlte Hilfszahlung in Höhe von 400 Millionen 228.000 Lira zu blockieren.
Die HDP, deren Schließungsverfahren noch läuft, trat am 14. Mai unter dem Logo der Grünen Linken Partei (YSP) in die Wahl ein.
DW/BK,BO
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