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Neue Einrichtungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Deutschland

Diesem Ziel folgend gibt es einige Änderungen im neuen Einwanderungsgesetz, das darauf abzielt, Deutschland für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte attraktiver zu machen. Berichten zufolge hat sich die Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und FDP auf einige Verbesserungen des im März erstellten Gesetzentwurfs geeinigt und über die endgültige Fassung des Gesetzes soll abgestimmt werden diese Woche im Bundestag.

Eines der Themen des Gesetzesentwurfs, der die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland erleichtern soll, war die Reduzierung des Grundbruttoeinkommens für Hochschulabsolventen, die mit der Blauen Karte nach Deutschland kommen, auf 3.000 500 Euro pro Monat.

Möglichkeit, während des Asylverfahrens einen Job zu finden

Eine weitere Glättung besteht darin, Asylbewerbern die Möglichkeit zu geben, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, wenn sie einen Arbeitsplatz finden. Damit haben Personen, die den Flüchtlingsstatus noch nicht erlangt haben, die Möglichkeit, ihren Status zu ändern und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen, deren Asylantrag mit dem Stand vom 29. März läuft.

Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung jährlich zusätzlich 75.000 Arbeitskräfte ins Land holen. Mit der „Opportunity Card“ genannten Regelung im neuen Einwanderungsgesetz wird es ausländischen Arbeitnehmern im Rahmen eines Punktesystems erleichtert, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Qualifizierte Arbeitskräfte mit Berufsabschluss und Berufserfahrung können nach Deutschland einreisen, ohne auf die Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland warten zu müssen. Den gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitskräften wird es möglich sein, nicht nur in ihrem Ausbildungsberuf, sondern auch in ähnlichen Bereichen zu arbeiten.

Wer mit einem Touristenvisum kommt, kann einen Job bekommen

Personen, die mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist sind, hier aber einen Job gefunden haben, müssen nicht mehr in ihr Land zurückkehren und den Prozess für eine Arbeitserlaubnis erneut durchlaufen. Wer einen Job gefunden hat, kann direkt in Deutschland arbeiten, wenn er ein Stellenangebot erhält, das den im Artikel genannten Qualifikationen entspricht. Auch die Mitnahme der Familie wird den Fachkräften erleichtert.

Im sogenannten „Westbalkan-Abkommen“ wird die zeitliche Begrenzung für die Beschäftigung von Arbeitskräften aus den sechs Ländern des Westbalkans aufgehoben und die jährliche Quote auf 50.000 Personen verdoppelt. Es ist vorgesehen, dass die Westbalkan-Vereinbarung im Rahmen bilateraler Verhandlungen auf andere Länder ausgeweitet wird.

Um die Arbeitskräfte in Deutschland besser bewerten zu können, wird ein Gesetz vorbereitet, das die finanzielle Grundlage für die zusätzliche Ausbildung der Arbeitnehmer zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikationen schafft.

rtr/UK,BO

DW

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