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In den neuen Verfassungsplänen steht die Veränderung der Justiz auf der Agenda

Im Präsidentenpalast von Çankaya fand vom Rat für Rechtspolitik des Präsidenten ein Treffen mit dem Titel „Die neue Verfassung und die Justiz“ statt. DW Turkish blickte hinter die Kulissen des Treffens, das unter Ausschluss der Presse stattfand und an dem auch einige Mitglieder der Justiz und Wissenschaftler teilnahmen. Den erhaltenen Informationen zufolge erklärte Justizminister Bekir Bozdag bei dem Treffen, dass der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) in Form des Rates der Richter und der Staatsanwälte, aber des Ministers, in zwei Teile geteilt wird und sein Stellvertreter bleiben im Amt. Bei dem Treffen wurde auch die Zuständigkeit des Großen Gerichtshofs des Verfassungsgerichtshofs erörtert.

Die Arbeit an der neuen Verfassung, zu der Präsident Recep Erdogan häufig einlädt, hat sich beschleunigt. Mehmet Uçum, stellvertretender Vorsitzender des Rates für Rechtspolitik und Chefberater des Präsidenten, und Bekir Bozdağ, Justizminister, leiteten das Treffen, das vom Ausschuss für Rechtspolitik des Präsidenten organisiert wurde.

Der neue Rechtsvorschlag von Bekir Bozdag

Den erhaltenen Informationen zufolge erklärte Justizminister Bozdağ bei der Sitzung am 4. Oktober, dass die HSK in der neuen Verfassung in Form des Rates der Richter und des Rates der Staatsanwälte in zwei Teile geteilt wird.

Bozdağ widersetzte sich jedoch der Ansicht, den Justizminister und seinen Stellvertreter aus der Delegation zu entfernen. Bozdag argumentierte, dass der Minister in Bezug auf das Funktionieren des Systems anwesend sein sollte.

Bei dem Treffen wurden auch die Angelegenheiten der Rechtsanwälte, einer der drei Säulen der Justiz, diskutiert. Bekir Bozdag erklärte, dass die Immunität der Verteidigung auch in die neue Verfassung aufgenommen werde.

Macht der AYM an den glorreichen Hof

Andererseits wurde bei dem Treffen auch die Autorität des Großen Gerichtshofs des Verfassungsgerichtshofs erörtert. Während sich die Meinung durchsetzte, dass die Befugnisse des Glorious Court dem Verfassungsgericht entzogen werden sollten, kam die Idee auf, einen neuen Ausschuss zu bilden, der aus den Mitgliedern des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs und des Rates des Verfassungsgerichtshofs bestehen würde Staat, trat in den Vordergrund. Justizminister Bozdağ verzichtete jedoch darauf, seine Meinung zu diesem Thema zu äußern.

Empfehlungen der TBB

Veli Küçük, Generalsekretär der Vereinigung türkischer Anwaltskammern, nahm ebenfalls an der Sitzung teil und vertrat die Anwälte. Rechtsanwalt Veli Küçük, der acht Vorschläge zu Fragen der Justiz machte, brachte die Elemente zum Ausdruck, die in die Verfassung aufgenommen werden sollten, um die Unabhängigkeit der Justiz umzusetzen.

Küçük wollte, dass das Konzept der richterlichen Unabhängigkeit als „unabhängiges Justizrecht“ verkörpert oder als Bürgerrecht definiert wird, und merkte an, dass Vorschriften aufgenommen werden sollten, um die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte zu gewährleisten. Küçük zählte in dieser Ausgabe Elemente wie die Art der Ernennung, die Dauer des Einsatzes, die Garantie gegen äußeren Druck und das unabhängige Auftreten auf.

Weitere Vorschläge von Veli Küçük im Namen von TBB lauten wie folgt:

  • Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte gelten auch für die Streitbeilegungsstellen und die dort tätigen Praktiker.
  • Unschuldsvermutung, Recht auf Unbeflecktheit, Recht auf Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist, Recht auf begründete Entscheidung, ordentliche und unglaubliche Rechtsbehelfe auf Verfassungsebene.
  • Beseitigung des Einflusses der Exekutive durch die HSK, der Justizminister oder sein Stellvertreter oder Staatssekretär haben kein Stimmrecht im Rat.
  • Eröffnung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen Entscheidungen der HSK.
  • Berücksichtigung von Rechtsanwälten, die die unabhängige Verteidigung repräsentieren, unter den Gründungselementen der Justiz.
  • Aufnahme einer Präzedenzregelung zur Gewährleistung der Richter- und Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Immunität von Anwaltschaft und Verteidigung.

DW

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