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In der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde die Freilassung von Can Atalay gefordert

In seiner Entscheidung bezüglich der Verletzung der Rechte des TİP Hatay-Abgeordneten Can Atalay, der im Rahmen des Seyahat-Falls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, forderte das Verfassungsgericht eindeutig die Freilassung von Atalay.

Das Verfassungsgericht hatte am 25. Oktober über die Verletzung der Rechte von Can Atalay entschieden. Das Gericht übermittelte seine kurze Entscheidung an das 13. Oberste Strafgericht in Istanbul, das den Fall verhandelte. In der Entscheidung wurde betont, dass Atalays in Artikel 67 der Verfassung garantiertes Recht, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen, sowie sein in Artikel 19 der Verfassung garantiertes Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt wurden.

Freilassung und Aussetzung der Vollstreckung beantragt

Während der Oberste Gerichtshof das örtliche Gericht aufforderte, Can Atalay freizulassen, schrieb er dies in seiner Entscheidung wie folgt:

„Eine Kopie der Entscheidung an das 13. Oberste Strafgericht in Istanbul zu senden, um die Rechtsverletzungen zu beseitigen, den Prozess gegen den Beschwerdeführer erneut aufzunehmen, die Vollstreckung der Verurteilung auszusetzen und seine Freilassung aus der Strafanstalt sicherzustellen, und die Prozesse im Falle einer Aussetzungsentscheidung im Wiederaufnahmeverfahren zu erfüllen …“

In der Entscheidung wurde außerdem festgelegt, dass Atalay 50.000 TL als immaterieller Schadenersatz zu zahlen ist.

Vorwurf, der Gerichtsleiter sei beurlaubt worden

Andererseits erklärte der TİP-Premierminister und Rechtsanwalt Özgür Urfa, dass der Präsident des 13. Obersten Strafgerichtshofs von Istanbul, der eine Entscheidung treffen sollte, das Gerichtsgebäude in Çağlayan ohne Entschuldigung verlassen habe, und sagte: „Der Gerichtsvorsitzende, der das Gerichtsgebäude verlassen hat.“ „plötzlich“ nach Ende der Anhörungen, um keine Entscheidung nach dem Mitglied des Verfassungsgerichts zu treffen, das die Akte nicht bearbeitet hat …“, schrieb er.

D.W.

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