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Internetrecht in Deutschland: 150.000 strafrechtliche Ermittlungen erwartet

Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das die Rechtsdurchsetzung in Social Media Netzwerken in Deutschland regelt, sind große Plattformen seit 2017 verpflichtet, Hassbotschaften innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Doch ab dem 1. Februar müssen Betreiber auch illegale Inhalte im Rahmen von Hassdelikten dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.

„Nach aktuellen Schätzungen wird mit etwa 250.000 NetzDG-Meldungen pro Jahr gerechnet, was zu etwa 150.000 neuen strafrechtlichen Ermittlungen führen wird“, sagte ein BKA-Sprecher dem Deutschen Redaktionsnetzwerk (RND).

Die unter dem Dach des BKA eingerichtete Zentralstelle zur Meldung krimineller Internetinhalte mit 200 Polizisten werde am 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen, sagte der Sprecher. Er fügte hinzu, dass die Aufgabe des Büros darin bestehe, „sicherzustellen, dass Urheber krimineller Inhalte von den zuständigen Ermittlungsbehörden in den Staaten effektiv verfolgt werden“.

Das Verfahren werde derzeit innerhalb des BKA in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und der Justiz entwickelt und erprobt, sagte der Sprecher.

„Soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern unterliegen ab dem 1. Februar 2022 den gesetzlichen Meldepflichten nach dem NetzDG“, sagte der BKA-Sprecher. Beim Start der Anwendung wird jedoch davon ausgegangen, dass die US-Internetkonzerne Facebook und Google davon absehen werden, Beiträge mit verdächtigen Fehlerelementen zu melden. Beide Unternehmen beantragten beim Verwaltungsgericht Köln Einstellungsmaßnahmen.

Das erneuerte NetzDG schreibt vor, dass soziale Netzwerke die strafbaren Inhalte nicht nur wie bisher löschen, sondern auch dem BKA melden. Facebook und Google hingegen finden es unverhältnismäßig, alle Beiträge auf Strafbarkeit zu prüfen und im Zweifel an das BKA weiterzuleiten. Aus diesem Grund reichten die Unternehmen im vergangenen Juli Klage ein. Auch das Bundesjustizministerium hatte im August beschlossen, die Mitteilungen beider Unternehmen nicht bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung beizubehalten.

Jüngst hat der Deutsche Richterbund in Kontakt mit dem NetzDG 150.000 neue strafrechtliche Ermittlungen pro Jahr geschätzt. Die Tätigkeit des NetzDG wird diskutiert, da viele Nutzer aus Angst vor der Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit auf großen Plattformen wie Facebook oder YouTube auf Plattformen wie Telegram ausweichen, die laut Experten oft nicht netzDG-konform sind.

Telegramm Diskussion

Die Regeln des NetzDG gelten nur für große Internetplattformen, nicht für Telekommunikationsbetreiber. In diesem Zusammenhang argumentiert Telegram, dass die Praktiken der Institution für sie nicht bindend sind.

Laut Verbindungsexperten ist dies jedoch ein umstrittenes Thema. Telegram ist keine klassische Messaging-App, das System bietet neben privaten Chats auch öffentliche Cluster und Kanäle. Ausgehend von dieser Problematik sieht auch das Bundesinnenministerium unter Führung der SPD, dem wichtigsten Partner der neuen Regierungskoalition, Telegram als soziales Netzwerk, das in das NetzDG aufgenommen werden sollte.

Auch andere Koalitionspartner, die Grünen und FDP-Politiker, wollen, dass das NetzDG um Telegram erweitert wird.

Telegram hat sich in letzter Zeit zur begehrtesten Korrespondenzplattform in Deutschland von Hasspredigern und extremistischen Gruppen entwickelt.

Sie ist nach dem Bundespolizeidienst (BKA), der Bundespolizei und dem Deutschen Bundestag die drittgrößte zentrale Polizeieinheit in Deutschland.

AFP/ SSB, EC

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