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Kavala steht erneut auf der Tagesordnung des Ministerkomitees des Europarates

Das Ministerkomitee des Europäischen Rates, das für die Überwachung der Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zuständig ist, wird morgen zu einer öffentlichen Sitzung eintreffen, um seine vierteljährliche Routinesitzung abzuhalten. Auf der Tagesordnung des Treffens steht auch die Entscheidung, den Geschäftsmann Osman Kavala zu evakuieren, die vom EGMR getroffen, aber von der Türkei nicht umgesetzt wurde. Der Ausschuss kündigte im vergangenen Juni an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei einzuleiten, falls die EGMR-Urteile nicht umgesetzt würden.

Vor dem Treffen, Civil Rights Defenders, Watching for Equal Rights Association, Truth Justice Memory Center, Human Rights Association Istanbul Branch, Human Rights Agenda Association, Media and Law Studies Association, Research Institute on Turkey, Roza Bayan Association, Turkish Human Rights Foundation, Citizenship Association lud Ankara ein, die Entscheidungen des EGMR mit einer gemeinsamen Erklärung umzusetzen.

In der Erklärung wurde daran erinnert, dass der EGMR am 10. Dezember 2019 über Kavalas persönlichen Antrag entschieden habe und dass Kavalas Inhaftierung sein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt habe, und seine sofortige Freilassung gefordert. In der Entscheidung hieß es, das Gericht habe erwähnt, dass die Inhaftierung von Kavala ein politisches Motiv hatte, und sich auf das 18. Element der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bezogen.

Kavala-Akte mit „Bazaar-Fall“ zusammengeführt

In der Entscheidungsverhandlung des Gezi-Prozesses am 18. Februar 2020 wurden neun Angeklagte, darunter Osman Kavala, freigesprochen. Kavala, der nach seinem Freispruch nicht auf freien Fuß kam und beim Verlassen des Gefängnisses in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde einen Tag später im Rahmen eines weiteren Ermittlungsverfahrens festgenommen, für das es bereits eine Freilassungsverfügung gab.Am 12. Mai 2020 verfestigte sich die Entscheidung des EGMR die Tage, an denen die Anklageerhebung für das zweite Ermittlungsverfahren vorbereitet werden sollte. Später lehnte die Große Kammer des EGMR den Antrag der Türkei ab, die Einspruch gegen die Entscheidung erhoben hatte, und entschied, dass die Entscheidung endgültig sei.

Kavalas Dokumente wurden mit einem anderen Dokument von 35 Angeklagten über den Gezi-Widerstand kombiniert, das kürzlich vom Obersten Gerichtshof zurückgekehrt ist und der Öffentlichkeit als „Fall Bazaar“ bekannt ist.

In der Stellungnahme der Menschenrechtsorganisationen hieß es: „Reisedokumente, die sich in einem Fall mit mehreren Angeklagten zu einem Kofferkoffer gewandelt haben und die keinen konkreten Zusammenhang miteinander haben, werden nach dieser Fusionsentscheidung, die auch rechtliche beinhaltete Unregelmäßigkeiten weiterhin auf rechtswidrige Weise instrumentalisiert werden, um die Inhaftierung von Osman Kavala zu verlängern.“

„Obwohl die türkische Regierung in ihrer Verteidigung behauptete, dass diese neuen Entwicklungen die Entscheidung des EGMR überwunden hätten, hielt das Ministerkomitee an seiner Ansicht fest, dass die festgestellten Verstöße fortgesetzt wurden Menschenrechtsorganisationen, die sagten: „In diesem vierjährigen Prozess, in dem alle Arten von Rechtspraktiken zerstört wurden, wurde an jeder Ecke ein neuer Vorwand geschaffen, der den Weg für Kavalas Freilassung ebnen wird“, fordern sie sofortige Umsetzung der EGMR-Entscheidung und die Freilassung von Osman Kavala, andernfalls werden sie den Ausschuss an die zuständigen Behörden schicken. Wir fordern ihn auf, alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der EGMR-Entscheidung zu ergreifen.

DW / EG,ET

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