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Keine Berufung gegen rassistische Zschäpe

Der Berufungsversuch gegen die lebenslange Haftstrafe von Beate Zschäpe, Mitglied des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), die Mitte 2000-2007 in Deutschland zehn Menschen aus rassistischen Motiven getötet hatte, wurde von der Bundesverfassung abgelehnt Gericht. Das Gericht entschied, dass das von Zschäpes Anwälten zur Sprache gebrachte Argument rechtlich nicht gestützt sei, da die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Verurteilung von Zschäpe und die beiden Urteile des Bundesgerichtshofs erneut gegen Zschäpe verfassungswidrig seien.

Das Oberlandesgericht München teilte mit, dass die Gründung der Terrororganisation NSU durch die heute 47-jährige Beate Zschäpe und die Selbstmordführer der Organisation, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, nachgewiesen worden sei. Zusätzlich zu den 10 Morden, die sie begangen hat, hat die Organisation auch viele Raubüberfälle begangen; Zuletzt wurden Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in der Stadt Eisenach auf der Flucht vor der Polizei tot in einem Wohnwagen aufgefunden. Die Behörden gaben bekannt, dass diese beiden Selbstmord begangen hatten, und einige Tage nach dem Vorfall stellte sich Zschäpe den Sicherheitskräften.


Die Mitglieder der NSU-Terrororganisation Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und Uwe Mundlos (von links nach rechts)Foto: picture alliance/dpa/PolizeDİRektion Südwestsachsen/dapd/DW Fotomontage

Lebenslange Haft wegen „Beihilfe“

Im vor dem OLG München verhandelten und international beachteten NSU-Fall urteilte das Gericht, dass Zschäpe nicht direkt an den Morden beteiligt gewesen sei, sondern „viele Morde einer rechtsextremen Terrororganisation begünstigt“ habe. und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht entschied auch, dass Beate Zschäpe nicht vor Ablauf von 15 Jahren entlassen werden könne, und verwies auf die Last der begangenen Vergehen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte später die fragliche Entscheidung, ohne dass es einer stichprobenartigen Anhörung bedarf. Zschäpes Anwälte hatten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt und argumentiert, dass diese Haltung des Gerichtshofs rechtswidrig sei.

NSU-Opfer

Die rassistische Terrororganisation NSU, Enver Şimşek (38), Abdurrahim Özüdogru (49), Süleyman Taşköprü (31), Habil Kılıç (38), Mehmet Turgut (25), Ismail Yaşar (50), Theodoros Boulgarides (41), Mehmet Kubaşık (39), Halit Yozgat (21) und Polizistin Michèle Kiesewetter (22).

epd / ET,TY

DW

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