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Kinder werden durch Verletzung des Sorgerechts entführt

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zu den Dokumenten Stellung genommen, wonach ein Kind in Deutschland von einem Elternteil unter Verletzung seines Sorgerechts aus dem Land, in dem es lebte, entführt wurde. Demnach hat die Abteilung im Jahr 2023 insgesamt 527 neue Dokumente bearbeitet. Davon handelte es sich in 437 Fällen um Fälle, in denen ein Elternteil das Kind entführte, und in 90 Fällen handelte es sich um Fälle, in denen einer der Elternteile das Kind niemand anderem zeigte.

Die Zahlen umfassen Kindesentführungen in Ländern, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens über die rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sind. Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist die zentrale Behörde für die Vertragsdurchführung in Deutschland. In Fällen internationaler Sorgerechtsstreitigkeiten übernimmt die Abteilung eine beratende und unterstützende Rolle bei der Validierung der Anträge berechtigter Mütter oder Väter in Bezug auf Kinder, die unrechtmäßig in ein anderes Land verbracht oder nicht gezeigt werden.

Türkiye ist das wertvollste Partnerland

Unter den Vertragsstaaten des Abkommens liegt Deutschland hinsichtlich der Anzahl der Dokumente an dritter Stelle nach den USA und dem Vereinigten Königreich. Nach Angaben des BfJ „sind die Mehrzahl der Eltern, die das Kind entführen, Mütter.“ In 236 der im Jahr 2023 berücksichtigten 437 Fälle kam es zu Kindesentführungen aus Deutschland in einen anderen Vertragsstaat, in 201 Fällen wurden Kinder aus einem anderen Vertragsstaat nach Deutschland verschleppt. Bei der Anzahl der Dokumente liegt die Ukraine mit 43 an erster Stelle. Es folgen Türkiye mit 38 und Polen mit 35. Wichtigstes Partnerland ist die Türkei mit 29 Dokumenten in Anfragen an ein anderes Vertragsland. Zu den Anfragen aus einem anderen Vertragsland zählen die Ukraine mit 33 Dokumenten und Polen mit 17 Dokumenten.

Ziel des internationalen Abkommens ist es, Kinder vor den negativen Folgen zu schützen, wenn sie gesetzeswidrig in ein anderes Land verschleppt oder festgehalten werden. „Die entführten Kinder müssen schnellstmöglich an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückgeführt werden“, fordert das BfJ. Die Abteilung ist sowohl beratend als auch unterstützend tätig. Das Eingreifen des Ministeriums ist nicht verpflichtend, daher wird in den angekündigten Zahlen nicht die Gesamtzahl der Kindesentführungsfälle genannt.

DW, dpa/EC, AU

D.W.

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