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„Lassen Sie Flüchtlinge arbeiten“-Vorschlag in Deutschland

Der Deutsche Landkreistag hat gefordert, eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber im Land vorzuschreiben. Gewerkschaftsführer Reinhard Sager argumentierte, dass die finanzielle Unterstützung des Staates nicht „bedingungslos“ sein dürfe und sagte: „Wer längere Zeit in Deutschland bleibt, soll einen Job bekommen.“ Bild Im Gespräch mit der Zeitung behauptete Sager, dass „die Erwartungen der Gesellschaft in diese Richtung gehen; viele Flüchtlinge selbst wollen das.“ Sager forderte die Bundesregierung auf, im Artikel zur Sozialhilfe für Asylbewerber eine entsprechende Änderung vorzunehmen.

Als Beispiel für den Bedarf an Arbeitskräften in der Gastronomie plädierte der Bezirksgewerkschaftsvorsitzende dafür, dass Flüchtlinge künftig nicht nur in arbeitswilligen Berufen, sondern auch in privaten Unternehmen eine Arbeitserlaubnis erhalten sollten. „Die abgegebene Meldung ist wichtiger als der gesellschaftliche Mehrwert dieser Tätigkeit“, sagte Sager und fügte hinzu: „Allerdings sollte mehr als das Fegen des Parks erlaubt sein. Das ist auf Dauer nichts anderes als Beschäftigungstherapie.“

Wer aus „sicheren Ländern“ kommt, darf nicht arbeiten

Der deutsche Arbeitsmarkt ist für neu angekommene Flüchtlinge recht begrenzt. Die aktuelle gesetzliche Regelung erlaubt es Asylbewerbern in der Regel erst drei Monate nach ihrer Ankunft im Land zu arbeiten. Für diejenigen, die in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben müssen und keine Kinder unter 18 Jahren haben, beträgt dieser Zeitraum bis zu neun Monate. Personen mit minderjährigen Kindern und Personen mit Geduldetestatus können sechs Monate lang arbeiten.

Wer aus Ländern kommt, die als „sichere Herkunftsstaaten“ gelten und nach August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, hat in der Regel keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.

AFP/SÖ,TY

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D.W.

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