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Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Wirtschaft

In Deutschland hat sich die Regierung auf neue Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft geeinigt. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Verordnung „Wachstumschancengesetz“ verabschiedet, die die Förderung von Investitionen in den Klimaschutz durch Prämien vorsieht.

Bei rund 50 steuerpolitischen Änderungen wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren um 32 Milliarden Euro entlastet wird.

Allerdings findet die deutsche Wirtschaft die Regelung nicht ausreichend. Aus Wirtschaftskreisen wurde vor allem die fehlende Subventionierung des Stromverbrauchs kritisiert.

Hildegard Müller, die Vorsitzende des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), forderte eine Überarbeitung des Gesetzes und sagte, dass „es einer deutlichen Verbesserung bedarf“. Müller kritisierte insbesondere die fehlende Aussetzung der Grundgewinnsteuer, die offensichtlich die Liquidität der Unternehmen stärken würde.

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Andererseits äußerten sich Wirtschaftskreise zufrieden mit der vorübergehenden Abschreibungspraxis. Müller sagte, dies sei ein wertvoller Investitionsanreiz für Unternehmen im Transformationsprozess.

Allerdings kritisierte der Verband der Chemischen Industrie den fehlenden Beschluss zur Stromförderung. In der Erklärung der Gewerkschaft heißt es, dass ohne die Einführung des Industriestrompreises alle anderen Pläne nicht ausreichen würden, um die wirtschaftlichen Probleme des Landes zu lösen.

Finanzminister Christian Lindner lehnt eine Subventionierung der Stromkosten ab.

Der Minister erklärte, dass das neue Gesetz die lokalen Bedingungen verbessern und den Grundstein für mehr private Investitionen legen werde: „Wir können das Wachstum nicht immer mit neuen steuer- und kreditbasierten Ausgabenprogrammen subventionieren, weil diese Art von Wachstum nicht nachhaltig sein wird.“

Das Gesetz umfasste auch Schritte zur Wiederbelebung des Bausektors, der sich in einer schwierigen Situation befindet. Aus diesem Grund wurde festgelegt, dass für Gebäude, die als Wohngebäude genutzt werden, eine neue Abschreibung vorgenommen wird.

Darüber hinaus können Unternehmen ihre Verluste steuerlich absetzen und das Steuersystem wird durch höhere Schwellenwerte und Pauschalbeträge erleichtert. Auf diese Weise können Unternehmen weniger bürokratische Prozesse bewältigen.

Bürokratische Belastungen werden reduziert

Der Ministerrat gab außerdem grünes Licht für ein Gesetz zum Bürokratieabbau.

Justizminister Marco Buschmann sagte am Mittwoch, dass der Entwurf des Bürokratieabbaugesetzes zusammen mit den Regelungen in der Wachstumschancenklausel darauf abzielt, die bürokratische Last von 2,3 Milliarden Euro von den Schultern der Wirtschaft zu nehmen.

Im Mittelpunkt stehen Flexibilitäten zur Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen von zehn auf acht Jahre sowie der Verzicht auf die Meldepflicht in Hotels für deutsche Staatsbürger.

Wie das Justizministerium mitteilte, soll außerdem das elektronische Schriftformat nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vereinheitlicht werden. Bestimmte Nachweispflichten und Arbeitszeugnisse in Arbeitsverträgen können auch in elektronischer Form abgefasst werden.

Die Anwendung deckt auch den Lebensmittelbereich ab. Dementsprechend werden Informationen zu Allergenen in unverpackt verkauften Lebensmitteln in einer digitalen Umgebung bereitgestellt. Darüber hinaus wird es Erleichterungen in den bestehenden Regelungen für Anträge auf Kurzarbeit und deren Ablehnung sowie Anträge auf Elternzeit geben.

Auch die Genehmigungsvorschriften in der Küstenschifffahrtsverordnung werden aufgehoben und es werden Vorschriften erlassen, um die Genehmigungen für den Bau von Schienenverkehrsinfrastrukturen zu beschleunigen.

Auch andere Informationspflichten werden aktualisiert, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.

Die Verordnungen werden nach Verabschiedung durch den Bundestag den Ländern zur Genehmigung vorgelegt.

dpa,AFP / TY,BÖ

D.W.

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