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Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Wirtschaft

In Deutschland hat sich die Regierung auf neue Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft geeinigt. Bei ihrer Sitzung am Mittwoch verabschiedete die Ministerdelegation die Verordnung namens Wachstumschancengesetz, die Investitionen in den Klimaschutz durch Prämien fördern soll.

Es wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren durch rund 50 Änderungen in der Steuerpolitik um 32 Milliarden Euro entlastet wird.

Allerdings findet die deutsche Wirtschaft die Regelung nicht ausreichend. Aus Wirtschaftskreisen wurde vor allem die fehlende Subventionierung des Stromverbrauchs kritisiert.

Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), forderte eine erneute Überprüfung des Gesetzes und sagte, es bestehe „deutlicher Nachbesserungsbedarf“. Müller kritisierte insbesondere die fehlende Aussetzung der Grundgewinnsteuer, die offensichtlich die Liquidität der Unternehmen stärken würde.

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Andererseits äußerten sich Wirtschaftskreise zufrieden mit der vorübergehenden Abschreibungspraxis. Müller sagte, dies sei ein wertvoller Investitionsanreiz für Unternehmen im Transformationsprozess.

Allerdings kritisierte der Verband der Chemischen Industrie den fehlenden Beschluss zur Stromförderung. In der Erklärung der Gewerkschaft heißt es, dass ohne die Einführung von Industriestrompreisen alle anderen Pläne nicht ausreichen würden, um die wirtschaftlichen Probleme des Landes zu lösen.

Finanzminister Christian Lindner lehnt eine Subventionierung der Stromkosten ab.

Der Minister erklärte, dass das neue Gesetz die lokalen Bedingungen verbessern und Raum für mehr private Investitionen schaffen werde: „Wir können das Wachstum nicht immer mit neuen steuer- und kreditgestützten Ausgabenprogrammen subventionieren, weil diese Art von Wachstum nicht nachhaltig sein wird.“

Das Gesetz beinhaltete auch Schritte zur Wiederbelebung der angeschlagenen Bauabteilung. Aus diesem Grund wurde festgelegt, dass für Gebäude, die als Wohngebäude genutzt werden, eine neue Abschreibung vorgenommen wird.

Darüber hinaus können Unternehmen ihre Verluste steuerlich absetzen und das Steuersystem wird durch höhere Schwellenwerte und Pauschalbeträge erleichtert. Dadurch werden Unternehmen mit weniger bürokratischen Prozessen konfrontiert.

Bürokratische Belastungen werden reduziert

Der Ministerrat gab außerdem grünes Licht für ein Gesetz zum Bürokratieabbau.

Justizminister Marco Buschmann sagte am Mittwoch, dass der Entwurf des Bürokratieabbaugesetzes zusammen mit den Regelungen in der Wachstumschancenklausel darauf abzielt, die bürokratische Last von 2,3 Milliarden Euro von den Schultern der Wirtschaft zu nehmen.

Die Pläne umfassen Flexibilitäten wie die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchhaltungsunterlagen im Rahmen des Handels- und Steuerrechts von zehn auf acht Jahre und den Verzicht auf die Meldepflicht in Hotels für deutsche Staatsbürger.

Darüber hinaus wird, wie das Justizministerium mitteilte, das elektronische Textformat nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vereinheitlicht. Bestimmte Nachweispflichten und Geschäftszeugnisse in Arbeitsverträgen können auch in elektronischer Form verfasst werden.

Die Anwendung umfasst auch das Schneiden von Lebensmitteln. Dementsprechend werden Informationen zu Allergenen in unverpackt verkauften Lebensmitteln in einer digitalen Umgebung bereitgestellt. Darüber hinaus wird es Erleichterungen in den bestehenden Regelungen für Anträge und Ablehnungen von Kurzarbeit und Anträgen auf Elternzeit geben.

Die Genehmigungsvorschriften in der Küstenschifffahrtsverordnung werden ebenfalls aufgehoben und es werden Vorkehrungen getroffen, um die Genehmigungen für den Bau von Schienenverkehrsinfrastrukturen zu beschleunigen.

Auch weitere Informationspflichten werden aktualisiert, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.

Die Verordnungen werden nach der Verabschiedung durch den Bundestag den Ländern zur Genehmigung vorgelegt.

dpa,AFP / TY,BO

DW

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