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Präzedenzfall-Sprachentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

In Dänemark ist die Praxis, einen türkischen Arbeitnehmer, der ein gesetzliches Bleiberecht hat, einem Sprachtest zu unterziehen, um seine Frau ins Land zu holen, vom Europäischen Gerichtshof zurückgekehrt.

Das Gericht entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass die Sprachtestpflicht nicht damit gerechtfertigt werden könne, dass sie den Ehepartnern helfen würde, sich besser in das Land zu integrieren. In der Entscheidung wurde auch festgestellt, dass die Behörden keinen Handlungsspielraum hätten, um die Integrationsfähigkeit der zusammengeführten Ehegatten oder andere Bedingungen zu berücksichtigen.

Ein Gericht in Dänemark hat die fragliche Verordnung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Im Fall eines türkischen Ehepaars lebt einer der Ehegatten seit 1979 in Dänemark, hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und ist unter anderem jahrzehntelang als Maschinenbautechniker tätig.

Seine Frau beantragte 2015 eine Aufenthaltserlaubnis in Dänemark. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil ihr Mann den Dänisch-Sprachtest nicht abgelegt hatte. Die Dame reichte auch eine Beschwerde ein, nachdem ihr Antrag abgelehnt worden war. Über die Beschwerde der Dame muss das dänische Gericht entscheiden. Dabei ist jedoch die Rechtsauslegung des Gerichtshofs für das Gericht bindend.

AFP / SSB,ET

DW

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