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Schritt zur Erleichterung der Familienzusammenführung in Deutschland

Während in Deutschland die Debatte über eine Verschärfung der Asylklauseln und eine Verringerung der Zahl neuer Flüchtlinge hitzig wird, steht Innenministerin Nancy Feaser mit einem Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der die Familienzusammenführung von Asylbewerbern erleichtern soll.

Gemäß der geplanten Änderung des Familien- und Arbeitsmarktintegrationsartikels haben Asylbewerber in vorläufiger Obhut bei der Familienzusammenführung die gleichen Rechte wie vor 2016. Welt am SonntagDem Bericht der Zeitung zufolge ist geplant, die Beschränkung der Zahl der Familienangehörigen, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland gebracht werden können, aufzuheben.


Nancy FaeserFoto: Kay Nietfeld/dpa/picture Alliance

Es öffnen sich Türen für Kinder und Jugendliche

Eines der auffälligsten Elemente der Regelung betrifft Kinder und Jugendliche, die minderjährig sind und ohne Begleitperson nach Deutschland kommen. Mit dem Gesetzentwurf wird erstmals die Familienzusammenführung minderjähriger Asylbewerber, die allein nach Deutschland gekommen sind und sich in vorübergehendem Schutz befinden, geregelt und wertvolle Erleichterungen geschaffen. Nach der Änderung können sowohl Eltern als auch Geschwister von Kindern und Jugendlichen in dieser Situation gemeinsam nach Deutschland kommen. Bisher war für die Aufnahme der Geschwister in Deutschland eine vorläufige Verteidigungsstellung der Mutter oder des Vaters in Deutschland erforderlich.

Im Rahmen der Verordnung soll auch Asylbewerbern und solchen, die trotz Ablehnung ihres Antrags in Deutschland bleiben dürfen, der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Im Gesetzentwurf wird denjenigen dieser beiden Gruppen eine Arbeitserlaubnis erteilt, die vor dem 7. Dezember 2021 nach Deutschland eingereist sind. Diese Erlaubnis bedarf jedoch der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Wer aus als „sicher“ eingestuften Herkunftsstaaten kommt, wer sich der Identifizierung widersetzt und wer seinen Asylantrag mit der Begründung „ungültig“ oder „unbegründet“ abgelehnt hat, wird von einer Arbeitserlaubnis nicht profitieren.

Mit dem Verordnungsentwurf, der noch nicht in den interministeriellen Konsultationsprozess eingetreten sei, werde eine schnellere Integration in die Gesellschaft angestrebt, heißt es.

KNA / BK,ET

D.W.

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