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Steuererleichterungen für Gehirnerschütterungsspenden aus Deutschland

Das Bundesfinanzministerium hat nach den Erdbeben in der Türkei und in Syrien mit Schwerpunkt auf Kahramanmaraş die steuerlichen Regelungen für Spenden zur Unterstützung von Erdbebenopfern gelockert.

Die Maßnahmen des heute veröffentlichten Katastrophenrundschreibens seien mit den Landesfinanzministerien abgestimmt worden und umfassen die Verlegung vom 6. Februar bis zum 31. Dezember 2023, teilte das Bundesfinanzministerium am Dienstag mit.

Zu den steuerlichen Vorteilen, die das Rundschreiben mit sich bringt, gehört auch, dass Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Sonderkonten, die für Hilfszwecke eingerichtet wurden, nicht erforderlich sind, damit eine Spendenrechnung steuerlich absetzbar ist. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind in Deutschland steuerfrei. Als Nachweis für die steuerliche Absetzbarkeit der Spende kann das Finanzministerium jedoch eine Spendenrechnung verlangen. Mit dem heute veröffentlichten Disaster Circular wurde betont, dass eine solche Bitte um Spenden für Erdbebenopfer nicht gestellt wird und Bankauszüge oder Barzahlungsdokumente ausreichen.

Vereine können Spenden sammeln

Mit dem Rundschreiben können auch Vereine, die in Bereichen wie Sport, Musik, Garten und Kultur tätig sind, Spenden für Erdbebenopfer sammeln und steuerlich geltend machen. Diese normalerweise steuerbegünstigten Ärztekammern können nur in ihren eigenen Bereichen Spenden sammeln, die in ihrer Satzung festgeschrieben sind. Mit dem Rundschreiben heißt es, dass diese Ärztekammern besondere Aktionen zur Hilfe für die von der Gehirnerschütterung Betroffenen ins Leben rufen und in diesem Rahmen Geld und Sachhilfe sammeln und an Bedürftige weiterleiten können.

betriebliche Vorteile

Zu den Annehmlichkeiten des Rundschreibens gehören auch Unternehmen, die Geschäftspartner in Erdbebengebieten haben. Demnach kann ein Unternehmen, das „seine Partner in angemessenem Umfang aus seinem Vermögen in Deutschland unterstützt, um die Fortführung der Geschäftsbeziehungen sicherzustellen“, diese Maßnahme vollständig von seinen Betriebskosten abziehen können.

Hilfe für Erdbebenopfer

Unternehmen können ihren Mitarbeitern, die durch die Gehirnerschütterung geschädigt wurden, auch finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Die steuerliche Abzugsgrenze für solche Hilfsmittel ist zwar auf 600 Euro innerhalb eines Jahres festgelegt, kann aber in „Notfall-Sonderfällen“ erhöht werden. In dem heute bekannt gegebenen Rundschreiben des Finanzministeriums wurde betont, dass die Situation der von den Erdbeben in der Türkei und in Syrien betroffenen Personen grundsätzlich als „Notfall-Sonderlage“ zu werten ist.

Mitarbeiter vieler Unternehmen in Deutschland hatten eine Hilfsaktion durchgeführt, indem sie auf einen Teil ihres Gehalts verzichteten. Bei solchen Solidaritätsaktionen wird der erlassene Gehaltsanteil bei der Steuererklärung vom steuerpflichtigen Preis abgezogen.

AFP/BK,TY

DW

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