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Tausend-Euro-Hilfe für Studierende in Deutschland

In Deutschland hat die Koalitionsregierung ihre Ärmel hochgekrempelt, um Universitätsstudenten Starthilfe zu gewähren, nachdem sie eine einmalige Strom- und Treibstoffhilfe sowie eine Kulturkartenunterstützung für junge Menschen ab 18 Jahren bereitgestellt hat. Der Reformentwurf, der eine einmalige finanzielle Unterstützung für einkommensschwache junge Menschen, die gerade mit dem Studium beginnen, vorsieht, wurde vom Kabinett verabschiedet.

Das sagte Bettina Stark-Watzinger, Bildungsministerin der Dreierkoalition aus SPD, Grünen und FDP, in ihrer Erklärung anlässlich der Vorstellung des vom Kabinett beschlossenen Reformpakets am Mittwoch: „Die Hochschulbildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein.“ Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge der Beratung in der Bundesversammlung zu Änderungen im Detail des vom Kabinett angenommenen Gesetzesentwurfs kommen kann.

Die auffälligste Änderung des Pakets ist die Bereitstellung einer „Hochschulstarthilfe“ in Höhe von tausend Euro für einkommensschwache Studierende. Mit der beschlossenen Reform der Bildungsanreize will die Bundesregierung sicherstellen, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren, die mit der weiterführenden Schule beginnen und deren Familien Sozialhilfeleistungen wie Kindergeld oder Mietbeihilfen benötigen, davon profitieren können nur einmal helfen. Nach Berechnungen der Regierung werden pro Jahr etwa 15.000 einkommensschwache Studierende von dieser Hochschulgründungshilfe profitieren. Die Zahl der jungen Menschen, die im vergangenen Jahr ein Studium begonnen haben, wurde mit 480.000 angegeben.

Tausend Euro Unterstützung für Kinder aus einkommensschwachen Familien

Ziel der Förderung in Höhe von eintausend Euro ist es, Studierenden aus einkommensschwachen Familien bei der Anschaffung von Laptops und Büchern zu Beginn ihres Studiums zu helfen und die finanzielle Belastung durch den Umzug in die Stadt, in der sie studieren, zu lindern.

In der vom Kabinett beschlossenen Reform ist keine Erhöhung des monatlichen Förderguthabens für Studierende im Rahmen des Bundesbildungsförderungsgesetzes (Bafög) vorgesehen. Von Gewerkschaften, Verbänden, Studierendenvertretungen und der Opposition sowie aus der Koalition wurde kritisiert, dass die Bildungskredite trotz steigender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren nicht erhöht wurden.

Abgeordnete des Regierungspartners SPD und Grüne plädieren für eine Erhöhung der Inkassokredite und verweisen auf steigende Mieten und Inflation in Deutschland. Allerdings lehnt die FDP, der Juniorpartner der Koalition, der das Finanzministerium angehört, die Erhöhung der Sozialhilfe ab.


Das größte Problem der Studierenden, insbesondere in den Großstädten Deutschlands, ist die Unterbringung. Bonner Studenten schauen sich Wohnungsanzeigen an. Foto: Ute Grabowsky/photothek/IMAGO

Die Opposition bezeichnete die Reform als „zu wenig, zu spät“ und forderte zudem, die vorgesehenen Fördersätze „an die Lebensrealitäten der Studierenden“ anzupassen.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, der Studien zu sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit durchführt, machte auf die Armut unter Studierenden im Land aufmerksam und forderte eine Aktualisierung des Bildungskredits auf 800 Euro zuzüglich Unterkunftskosten. Eine weitere Hilfsorganisation auf Gegenseitigkeit, SoVDK, der zweitausend örtliche Vertreter angehören, forderte ebenfalls Unterstützung, die „die Schüler finanziell unabhängig von ihren Eltern machen“ würde. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Vereins, Funke MediengruppeIn seiner Stellungnahme gegenüber erklärte er, dass das Grundbedarfsmaß von 452 Euro nicht einmal das Existenzminimum decke und dass die vielerorts vorgesehenen 360 Euro für die Unterbringung nicht einmal für die Anmietung eines Zimmers ausreichten.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hingegen warf der Regierung vor, mit der Nullerhöhung Studierende abzublasen, und forderte den Bundestag auf, den Gesetzentwurf umfassend zu prüfen.

Die Hälfte davon ist ein „Geschenk“ für junge Leute

Die monatliche Fördergutschrift für Studierende im Rahmen des Bundesbildungsförderungsgesetzes (Bafög) wurde zuletzt im Studienjahr 2022/2023 um 5,75 Prozent erhöht. Nach der Praxis beträgt die Darlehenssumme für Studenten und Familienangehörige 452 Euro pro Monat für Grundbedürfnisse und zusätzlich 59 Euro für Wohnkosten, für Eigenheimbewohner 452 Euro zzgl. 360 Euro Wohnkosten werden gewährt. Allerdings ist die Höhe des zu gewährenden Kredits; Die Berechnung erfolgt individuell unter Berücksichtigung des Vermögens des Studierenden, der Einkommenshöhe sowie des Einkommens der Eltern und Ehegatten.

Die Zahl junger Menschen, die in Deutschland einen Bildungskredit aufnehmen, ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2022 630.000 Studierende einen Bildungskredit. Vor zehn Jahren wurde diese Zahl mit 979.000 angegeben.

Das Bafög, das seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1971 mehrfach reformiert wurde, verlangt von Studierenden seit 1990 die Hälfte der erhaltenen Darlehen zurückzuzahlen. Die andere Hälfte wird als „Geschenk“ an Jugendliche verschenkt. Die Auszahlung beginnt etwa fünf Jahre nach dem Abschluss des Studierenden und muss innerhalb von maximal 20 Jahren abgeschlossen sein.

Flexibilitätssemester

Eine weitere Regelung, die in der Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) enthalten ist, ist das „Flexibilitätssemester“. Müssen Studierende ihre Hochschulausbildung zeitweise verlängern, haben sie für das verlängerte Semester weiterhin Anspruch auf ein Studiendarlehen, um den Druck auf sie zu verringern und den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich auf ihre Abschlussarbeit zu konzentrieren. Darüber hinaus wird es einfacher, Teile auszutauschen, ohne dass das Recht auf ein Inkassodarlehen beeinträchtigt wird.

Die Regelung, die seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1971 mehrfach reformiert wurde, verpflichtet Studierende seit 1990 zur Rückzahlung der Hälfte ihrer aufgenommenen Kredite. Die andere Hälfte wird als „Geschenk“ bezeichnet. Die Auszahlung muss etwa fünf Jahre nach dem Abschluss des Studierenden beginnen und innerhalb von maximal 20 Jahren abgeschlossen sein.

Studieren an einer Universität in Deutschland | „Das Beste sind die niedrigen Gebühren“

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dpa, KNA / SÖ,ETO

D.W.

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