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Teilgenehmigung der Bundesregierung an Cosco

In Deutschland hat die Bundesregierung den Beteiligungsvertrag der chinesischen Aktiengesellschaft Cosco für einen Teil des Hamburger Hafens genehmigt. Die entsprechende Entscheidung sei in der Kabinettssitzung am Mittwoch getroffen worden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in einer Mitteilung mit. Demnach kann die im Schifffahrtsbereich tätige Cosco maximal 24,9 Prozent an einem der Containerterminals im Hamburger Hafen besitzen.

Die im vergangenen Jahr heftig kritisierte Vereinbarung zwischen dem deutschen Logistikunternehmen HHLA, das am Hamburger Hafen beteiligt ist, und Cosco sah vor, dass Cosco 35 Prozent des betreffenden Terminals besitzen würde.

„Strategische Beteiligung verweigert“

AFP Nach Informationen der Nachrichtenagentur wurde diese Vereinbarung von sechs zuständigen Ministerien unter Federführung des deutschen Wirtschaftsministeriums geprüft, alle diese Ministerien lehnten eine Beteiligung des chinesischen Unternehmens ab. Die Vereinbarung wurde jedoch von der Regierung nicht abgelehnt, nachdem der Premierminister gegen die Aufhebung des Partnerschaftsvertrags zwischen HHLA und Cosco insgesamt Einspruch erhoben hatte. Hätte die Bundesregierung bis kommenden Montag keine Zufallsentscheidung getroffen, wäre nach den erhaltenen Informationen die Einspruchsfrist gegen die erzielte Einigung abgelaufen und der Beteiligungsvertrag in seiner ersten Form, nämlich mit der 35-prozentigen Beteiligung, in Kraft getreten von Cosco.

In der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums wurde vermerkt, dass Cosco mit der Reduzierung seines Beteiligungsanteils auf 24,9 Prozent eine „teilweise Absage“ erteilt und damit eine „strategische Beteiligung des chinesischen Unternehmens verhindert“ worden sei.

AFP / ET,TY

DW

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