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„Tigers“-Anklage gegen drei Verdächtige in Deutschland

Gegen drei Personen, die bei den Operationen gegen die im Juni in Deutschland verbotene Organisation „Kalifatstaat“ (Kaplancilar) ertappt worden waren, wurde eine Anklage vorbereitet.

In der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hieß es, die drei festgenommenen Verdächtigen hätten die Organisation „Kalifatsstaat“ weitergeführt. Als Rädelsführer der beiden 49 und 62 Jahre alten Verdächtigen aus Bad Kreuznach und des 44-jährigen Verdächtigen aus Köln versuchte er, die von Metin Kaplan, der in Istanbul lebte, gegründete Organisation namens „Kalifatsstaat“ am Leben zu erhalten wurde von November 2020 bis Juni dieses Jahres verboten.

„Sie sammelten Geld für die Organisation“

Nach den Ermittlungen des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz verdienten sich die beiden in Bad Kreuznach inhaftierten Tatverdächtigen im Alter von 49 und 62 Jahren ihr Einkommen mit dem Sammeln von Spenden bei Gemeindemitgliedern, dem Verkauf von Kalendern und Büchern sowie dem Verkauf von Lebensmitteln in einem Geschäft, das mit der Vereinigung verbunden war, und war für deren Übertragung an den Kalifatstaat zuständig. Es wird angegeben, dass die beiden Personen, die Gegenstand der Rede sind, die Anweisungen direkt von Metin Kaplan erhalten haben.

Es wurde festgestellt, dass es sich bei dem in Köln gefassten Verdächtigen um ein Mitglied der zweithöchsten Ebene der Organisation handelte, das das an die Organisation überwiesene Geld erhielt. Die Verdächtigen im Alter von 49 und 62 Jahren äußerten sich nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden akzeptierte einer der Beschuldigten den konkreten Sachverhalt, bestritt aber den Vorwurf, er habe absichtlich für den verbotenen Verein gearbeitet. Wer als Rädelsführer einer verbotenen Organisation in Deutschland agiert, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden.

Die Dokumente von acht Personen wurden getrennt

Nun entscheidet das Amtsgericht Koblenz, ob es die von der Staatsanwaltschaft vorbereitete Anklage wegen Verstoßes gegen das Vereinsverbot annimmt. Das Dokument über acht weitere Personen, die bei den Operationen gefangen wurden, wurde getrennt. Für diese acht Personen, die freigelassen wurden, wurde keine Anklage erhoben.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden ist es das Ziel der „Kalifatsstaat“ genannten Organisation, den Koran als Verfassung anzuerkennen und einen islamischen Staat zu errichten, der nur der Scharia unterliegt. Metin Kaplan, Gründer der Organisation, wurde 2000 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und 2004 in die Türkei abgeschoben. Die Organisation „Kalifatsstaat“ wurde 2004 in Deutschland mit der Begründung verboten, sie ziele auf Demokratie ab. Metin Kaplan wurde wegen der Planung einer bewaffneten Bewegung in der Türkei vor Gericht gestellt und 2005 zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Haftstrafe wurde 2010 auf 17 Jahre und 6 Monate reduziert und er wurde 2016 wegen Krebs aus dem Gefängnis entlassen, ohne seine Strafe zu verbüßen.

AFP / HT,EC

DW

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