Der Russe Vadim Krasikov, der seit fast zwei Jahren vor Gericht steht, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin einen georgischen Staatsbürger tschetschenischer Herkunft getötet hatte. In der Entscheidung des Gerichts betonte er, man sei zu dem Schluss gekommen, dass der Mord im Einklang mit den Anweisungen der russischen Behörden begangen worden sei. „Das Verbrechen wurde von den in Berlin stationierten Handlangern akribisch vorbereitet“, sagte Richter Olas Arnoldi bei der Verlesung seiner begründeten Entscheidung.
Im Anschluss an die Entscheidung erließ die Bundesregierung einen Grenzbescheid über zwei russische Diplomaten. Die Entscheidung wurde dem russischen Botschafter in Berlin mitgeteilt, der ins Außenministerium gerufen wurde.
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) äußerte sich dazu und erklärte, der Mord sei „im Namen von Beamten der Russischen Föderation begangen worden“. Baerbock erklärte, dies bedeute einen erheblichen Verstoß gegen deutsches Recht und die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland: „Deutschland hat zwei Diplomaten der russischen Botschaft zur Persona non grata erklärt.“
Baerbock rief auch seinen russischen Amtskollegen Sergej Lawrow an und sagte: „Ich habe ihm mitgeteilt, dass wir offene und ehrliche Beziehungen zu Russland aufbauen wollen und müssen, von denen beide Seiten profitieren.“
Der russische Botschafter in Berlin kritisierte dagegen die Gerichtsentscheidung und sagte, es sei eine einseitige und politisch motivierte Entscheidung, die die lästigen Interessen Deutschlands und Russlands schwer belasten werde.
was passiert ist
Dem nach dem Mord vor Gericht gestellten Angeklagten wurde vorgeworfen, am 23. August 2019 auf Anweisung der russischen Behörden einen georgischen Staatsbürger tschetschenischer Herkunft durch Schüsse mit einer schallgedämpften Pistole getötet zu haben.
In der Anklageschrift hieß es, der Angeklagte habe im Kleinen Tiergarten in Berlin bei Tageslicht drei Schüsse auf das 40-jährige Opfer abgegeben, zwei Kugeln seien auf den Kopf des am Boden liegenden Opfers abgefeuert worden, und die Person starb am Tatort.
Die Generalstaatsanwaltschaft wies darauf hin, dass der Getötete der Kommandeur einer Miliz war, die in Tschetschenien gegen Russland kämpfte, und dass er in Georgien Kämpfer für den Kampf gegen Russland ausgebildet hatte und von Russland als Terrorist eingestuft wurde. Generalstaatsanwalt Ronald Georg argumentierte, dass der Angeklagte „einem offiziellen Befehl gefolgt“ sei und dass „das Opfer in den Augen der russischen Regierung als Staatsfeind angesehen wurde, insbesondere weil es im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hat“. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, wenn bewiesen werde, dass Moskau hinter dem Mordbefehl stecke, würde dies Auswirkungen auf die Beziehungen haben.
Das Gericht billigte in seiner Entscheidung auch die Taten der Anklage.
AFP/TY,EC
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