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Türkiye wartet auf Zulassung aus Deutschland für Wahlurnen

Am 27. April beginnen die Wahlverfahren im Ausland für die am 14. Mai stattfindenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei.

Allerdings hat die Bundesregierung nach Informationen von DW Turkish dem Antrag der Türkei, jetzt auch in Deutschland Wahlurnen aufzustellen, offiziell nicht zugestimmt.

Auf Nachfragen von DW Turkish sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes, dass die türkische Botschaft in Berlin die Genehmigung für die geplanten Wahllokale beantragt habe und das Genehmigungsverfahren zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sei.

„Wir brauchen die Genehmigung des Auswärtigen Amtes“

Die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen und Wahlen habe in jeder demokratischen Gesellschaft einen hohen Stellenwert, betonte der Außenpolitische Sprecher: „Uns ist es wichtig, dass auch nichtdeutsche Staatsangehörige die Möglichkeit haben, sich an den Wahlen in ihren Ländern zu beteiligen komme aus.“

Der Sprecher sagte jedoch, das Auswärtige Amt solle den in Deutschland lebenden Bürgern anderer Staaten die Teilnahme an den Wahlen im eigenen Land und die Einrichtung von Wahlurnen in Deutschland zu diesem Zweck genehmigen.

Der Sprecher stellte fest, dass das Ministerium in diesem Prozess mit dem Innenministerium im Einklang stehe, und stellte fest, dass das Innenministerium auch die Ansichten und Forderungen der Provinzbehörden berücksichtigt habe.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes betonte zudem, dass dieses Verfahren für alle ausländischen Staaten gelte, die ihren Bürgern die Möglichkeit geben wollen, in Deutschland zu wählen.


Auswärtiges Amt Foto: Jens Krick/Flashpic/picture alliance

Wofür gibt das Innenministerium grünes Licht?

Seit 1991 erlaubt Deutschland akkreditierten Ländern, die in Deutschland diplomatische Vertretungen haben, ihre Wahlen auch hier abzuhalten.

Was also berücksichtigt das Bundesinnenministerium, das der Bundesregierung eine entscheidende Bürde zugesteht, im Genehmigungsverfahren?

„Voraussetzung für die Genehmigung ist der fristgerechte Genehmigungsantrag und der Eingang des ausdrücklichen Ersuchens der Bundesregierung in Form eines Notenwechsels“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums auf DW-Türkisch-Anfrage.

Der zuständige Staat, der Wahlurnen in Deutschland aufstellen wolle, solle sich mit einem Vermerk an das Auswärtige Amt wenden, sagte der Sprecher, dass dieser Vermerk grundlegende Informationen enthalten sollte, einschließlich des Wahlkalenders, Informationen zu den Wahllokalen Briefkästen aufgestellt werden, die Öffnungs- und Schließzeiten der Wahllokale sowie die dortigen Wahltermine, die Zahl der Anträge der Berechtigten, aufgelistet als.

Überprüfung aus Sicherheitsperspektive

„Diese Basisinformationen dienen der Einschätzung der Sicherheitslage und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Umfeld von Wahllokalen durch deutsche Institutionen“, sagte der Sprecher.

Mit der Feststellung, dass Wahlurnen grundsätzlich nur in Botschaften und Konsulaten aufgestellt werden dürften, erläuterte Sözcü den Grund für diese Kündigung wie folgt:

„Der Grund für diese Beendigung besteht darin, das Risiko einer Störung während der Abstimmungstätigkeit zu verhindern und den Ressourcenverbrauch zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu minimieren.“

Der Innensprecher wies darauf hin, dass das Ministerium den Antrag grundsätzlich unter Sicherheitsgesichtspunkten prüfe und die Innenministerien der jeweiligen Länder in den Prozess einbeziehe.


Wähler in Deutschland wählen in Konsulaten Foto: DW/M. Strauss

Die Vorbereitungen haben begonnen

Nach Informationen von DW Türkisch sollen die Staaten das Zulassungsverfahren prüfen und bewerten.

Obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, haben die türkischen Behörden mit den Vorbereitungen für die Aufstellung von Wahlurnen in Deutschland begonnen, da bis zum 27. April nur noch sehr wenig Zeit bleibt. In einigen der 13 Generalkonsulatsregionen, in denen eine Stimmabgabe vorgesehen ist, wurden Container zu den Orten gebracht, an denen Wahlvorgänge stattfinden würden.

Gemäß dem vom Obersten Wahlrat bekannt gegebenen Kalender beginnt der Wahlprozess im Ausland und an den Zolltoren am Donnerstag, den 27. April und endet am Dienstag, den 9. Mai 2023.

Experten weisen darauf hin, dass die in Deutschland abgegebenen Stimmen, wo es etwa 1,5 Millionen Wähler gibt, einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse der Wahl am 14. Mai haben können.

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