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Überlegungen zum Vorfall in Mannheim

Yasemin Ö., Tochter des 49-jährigen türkischen Staatsbürgers Ertekin Ö., der am Samstag in Mannheim durch eine Polizeikugel starb, sagte: „Mein Vater hatte immer psychische Probleme und die Polizei wusste davon. Mein Vater nie.“ hat irgendjemandem geschadet. Ich kann immer noch nicht glauben, dass er gestorben ist.

Der Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Gökay Akbulut, reagierte auf den Schussangriff der Polizei auf den mutmaßlich psychisch kranken Ertekin Ö. Er sagte, Ertekin Ö.s Tochter Yasemin Ö. sei von dem Radio- und Fernsehsender erschossen worden . zum SWREr teilte die folgenden Aussagen aus seinem X-Konto:

„Die ganze Nachbarschaft war von Polizei und Krankenwagen umzingelt. Weder meine Mutter noch sonst jemand durfte zu meinem Vater gehen, um ihn zu beruhigen. Trotz unserer wiederholten Bitten hörte die Polizei nicht auf uns. Mein Vater war psychisch krank. Sie drängten.“ meinen Vater und tötete ihn mit vier Kugeln. Und das vor den Augen seiner Familie. Genau das ist passiert. „War es ein Notfall?“

In der Stellungnahme der Landespolizeidirektion Baden-Württemberg, der die Stadt Mannheim angegliedert ist, heißt es, dass Ertekin Ö.s Familie moralische Unterstützung erfahren habe. Auch der Mannheimer Polizeipräsident Siegfried Kollmer drückte der Familie sein Beileid aus.

Während viele Bilder des Vorfalls in den sozialen Medien geteilt wurden, ist zu erkennen, dass Ertekin Ö. mit einem Messer in der Hand trotz der Warnungen der Polizei, anzuhalten, voranschreitet. Bemerkenswert ist, dass die Polizei anschließend auf den nackten Mann schoss und Ertekin Ö. zu Boden stürzte. Während eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet wurde, wurde auch bekannt gegeben, dass die Landespolizeidirektion und nicht die Polizei Mannheim die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten, die die Schüsse abgegeben hatten, im Einklang mit dem Grundsatz der Unparteilichkeit durchführte.

Was ist passiert?

Es wurde berichtet, dass ein 49-Jähriger, der am Samstag im Mannheimer Stadtteil Schönau die Polizei rief, sich selbst als „Ich habe eine Straftat begangen“ angezeigt hatte und mit einem Messer in der Hand vor einem Gebäude warten sah, als der Die Polizei traf am Unfallort ein. Die Person, die die Polizei bedrohte und auf sie zuging, war Ertekin Ö. Obwohl berichtet wurde, dass er tot sei, eröffneten Sicherheitskräfte das Feuer, als er das Messer in seiner Hand nicht fallen ließ und die Stoppwarnung nicht beachtete. Es wurde bekannt gegeben, dass der verletzte 49-jährige Ertekin Ö. im Krankenhaus, in das er gebracht wurde, gestorben sei.

Nach den Anweisungen des Innenministeriums ist der Einsatz von Waffen durch die Polizei bei solchen Vorfällen nur als letztes Mittel zulässig. In der genannten Weisung heißt es zwar, dass die Polizeikräfte vor Ort nach eigenem Ermessen darüber entscheiden, in welchen Fällen die Polizei eine Waffe einsetzt oder nicht, es wird jedoch betont, dass in solchen Fällen das Grundprinzip „Mäßigung“ ist.

DW,dpa / ETO,ET

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D.W.

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