Wie bekannt wurde, hat Deutschland mehr als 500 Erdbebenopfern in der Türkei und in Syrien Visa erteilt.
Im Gespräch mit dem deutschen Redaktionsnetzwerk RND gab ein Sprecher des Auswärtigen Amtes bekannt, dass 429 Schengen-Visa, die einen Aufenthalt in Deutschland für bis zu 90 Tage mit dem Prestige Freitag erlauben, und 99 Visa im Rahmen der Familienzusammenführung vergeben wurden ausgegeben. Im Gespräch mit RND sagte der Sprecher, dass die Mehrheit der Visa an syrische Staatsbürger vergeben werde.
Um die Visumsbeantragung in Deutschland zu erleichtern, wurde die Visabus-Beantragung freigeschaltet, die die Anträge von Erdbebenopfern im Erdbebengebiet entgegennimmt. Nach diesem Antrag wurde bekannt gegeben, dass täglich etwa 100 Visa ausgestellt wurden.
Was sind die Bewerbungsvoraussetzungen?
Im Rahmen der Visumsbeantragung für Deutschland können vom Erdbeben betroffene, wohnungslos gewordene oder behandlungsbedürftige Menschen in einem beschleunigten Verfahren ein Visum erhalten und zu ihren Angehörigen nach Deutschland reisen.
Die für das beschleunigte Visum für Erdbebenopfer erforderlichen Dokumente lauten wie folgt:
– Ausgefülltes Visumantragsformular
– Gültiger Reisepass (auch ein vorläufiger Reisepass wird akzeptiert)
– Eine für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland gültige Krankenversicherung
– Biometrisches Foto
– Ein historischer Siedlungsinformationsbericht, aus dem hervorgeht, dass Sie in dem betroffenen Gebiet wohnen
– Muster des Identitätsnachweises und Erklärung über den Grad der Verwandtschaft mit dem Einladenden in Deutschland
– Ein Artikel, der die durch das Erdbeben verursachte Situation kurz zusammenfasst
– Verpflichtungserklärung des Einladenden aus Deutschland
Die Verpflichtungserklärung oder Einladung, wie sie gemeinhin genannt wird, ist das wertvollste Dokument, das für einen Visumantrag nach Deutschland verlangt wird, und Eingeladene können nur dann von dem beschleunigten Visumverfahren profitieren, wenn sie ihre Verwandten ersten und zweiten Grades von Erdbebenopfern mitbringen. Angestrebt wird auch die Regel, dass der Eingeladene immer ein ständiger Einwohner oder ein deutscher Staatsbürger sein soll.
epd,AFP/ÖA,MY
DW