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Wahlverbote am 14. Mai

Der Oberste Wahlrat (YSK) hat für den Tag der Wahlen am 14. Mai eine Reihe von Verbotsbeschlüssen gefasst. Dementsprechend werden eine Reihe von Aktivitäten wie der Verkauf oder das Trinken von alkoholischen Getränken, das Tragen von Waffen und die Eröffnung von Unterhaltungsstätten verboten. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.

Die Entscheidung des YSK über Wahlverbote wurde am 10. März getroffen. Gemäß dieser Entscheidung gelten folgende Verbote von 06:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr abends am Sonntag, dem 14. Mai 2023, dem Abstimmungstag:

– Es ist verboten, alkoholische Getränke in irgendeiner Weise zu verkaufen, alle Arten von alkoholischen Getränken an alkoholischen Orten und an allgemeinen Orten zu verkaufen, zu verschenken und zu trinken.

– Niemand außer denjenigen, die für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind; Schusswaffen, Sprengstoffe, alle Arten von Schneid-, Stich- oder Verletzungswerkzeugen für Angriffs- und Verteidigungszwecke, Waffen wie brennende, ätzende, verletzende, erstickende, giftige, stets krankheitsverursachende, nukleare, radioaktive, chemische, biologische Elemente, in Dörfern , Städte und Gemeinden. werden nicht tragen können.

– Am Wahltag bleiben alle öffentlichen Unterhaltungsstätten wie Cafés, Cafés und Internetcafés geschlossen. Nur in Restaurants, die den Charakter eines Vergnügungsortes haben, dürfen Mahlzeiten serviert werden.

Kann am Wahltag eine Hochzeit stattfinden?

– Unter Einhaltung der Wahlverbote und dieser Regeln können Trauungen nach 18.00 Uhr am Wahltag abgehalten werden.

– Bis 18.00 Uhr am Wahltag ist es verboten, über Radiosender und Medien aller Art Nachrichten, Behauptungen und Kommentare zu den Wahlen und Wahlergebnissen zu verbreiten.

– Zwischen 18.00 und 21.00 Uhr können Nachrichten und Bekanntmachungen der YSK über die Wahlen im Radio und in allen Medienorganen ausgestrahlt werden.

– Nach 21:00 Uhr sind alle Übertragungen kostenfrei. Wenn die YSK dies jedoch für erforderlich hält, kann sie beschließen, die Übertragungen vor 21:00 Uhr freizugeben.

Strafe für die Nichtbeachtung von Wahlverboten

Die Nichteinhaltung von Wahlverboten wird im Gesetz als Irrtum geregelt. Dementsprechend werden am Wahltag diejenigen, die an öffentlichen Orten alkoholische Getränke verschenken, verkaufen oder trinken oder die wahllos alkoholische Getränke in offenen oder geschlossenen Flaschen verkaufen oder kaufen, im Rahmen der Abstimmung mit einer Gefängnisstrafe von 3 bis 6 Monaten bestraft Zeitraum. Wer sich nicht an das Waffentrageverbot hält, kann mit einer Geldstrafe von mindestens 25 Tagen belegt werden.

Wann gilt das Propagandaverbot?

Die Wahlpropaganda hingegen endet am 13. Mai um 18:00 Uhr. Nach dieser Zeit ist keine politische Partei und kein Kandidat mehr in der Lage, im Rahmen des Wahlkampfs Propagandaaktivitäten für eine Kundgebung durchzuführen. Die Wahlverbote enden am 14. Mai um 24:00 Uhr.

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