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Zahl der Verdächtigen in NSU-Verstärkungsermittlungen auf 4 gesunken

Die Bundesanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass fünf Personen in den Ermittlungen wegen des Verdachts der Unterstützung der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nicht strafrechtlich verfolgt werden müssen. Die Ermittlungen gegen vier Personen dauern an, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Die Existenz von Mitgliedern der Terrororganisation NSU, die Mitte 2000-2007 10 Menschen, davon 8 Türken, töteten, zwei Bombenangriffe organisierten und viele Banküberfälle in Deutschland verübten, wurde am 4. November 2011 bekannt Chance. Die Mitglieder des Clusters, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, begingen Selbstmord und zündeten den Wohnwagen an, in dem sie lebten, nachdem die Polizei sie nach einem Banküberfall verfolgt hatte. Beate Zschäpe, das einzige bekannte Mitglied der Organisation, wurde vor Gericht gestellt, und das Oberlandesgericht München verurteilte Zschäpe in seinem Beschluss vom 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft. Das Gericht sprach Ralf Wohlleben 10 Jahre wegen „Beihilfe zum Mord“, 2,5 Jahre wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“, 2,5 Jahre für Andre Emminger, 3 Jahre für Holger G wegen des gleichen Fehlers und Carsten S. nach dem Jugendgesetz zu wurde zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt.

Trotz Abschluss des Verfahrens ermittelte die Bundesanwaltschaft weiter gegen neun Personen wegen des Verdachts der Verstärkung der Organisation. Tagesschauund Der SpiegelNach den Nachrichten in .

DW, dpa/EC, DA

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