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Zypern: Entschädigungswarnung des Europäischen Rates an die Türkei

Der Europäische Rat warnte die Türkei davor, die Entschädigung zu zahlen, die sie in den Klagen griechischer Zyprioten für ihre Grundstücke im Norden der Insel erhalten hatte. Die Griechen, die vor 1974 in Nordzypern lebten und deren Besitz nach der Teilung der Insel im Norden verblieb, zogen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die Türkei wurde in 33 Fällen zu einer Entschädigung von insgesamt 40 Millionen Euro verurteilt zwischen 2006 und 2011 abgeschlossen. Nach Angaben des Europavorstands erhöhte sich die Höhe der Entschädigung auf inzwischen 60 Millionen Euro inklusive Zinsen.

Auf der Sitzung des Ministerkomitees des Europarates, das die Umsetzung der EMRK-Entscheidungen überwacht, wurde auf den Satz verwiesen: „Hohe Vertragsparteien verpflichten sich, die vom Gerichtshof erlassenen bestätigten Entscheidungen in den Fällen einzuhalten, mit denen sie befasst sind.“ „Vertragspartei“ im 46. Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der auch die Türkei beigetreten ist. Die Türkei wurde aufgefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

„Es ist unvereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Türkei“

Es wurde festgestellt, dass es sehr bedauerlich sei, dass die türkischen Behörden ihren Entschädigungsverpflichtungen trotz der früheren Entscheidungen zu diesem Thema und der Briefe, die sowohl der Ausschussvorsitzende als auch der Generalsekretär der Europäischen Versammlung im Jahr 2009 an die türkischen Außenminister richteten, nicht nachgekommen seien , 2014 und 2016.

In der Erklärung, die sich auf die frühere Entscheidung des Ministerkomitees bezog, wurde darauf hingewiesen, dass die anhaltende Ablehnung durch die Türkei mit den internationalen Verpflichtungen der Türkei sowohl als Mitglied des Europäischen Rates als auch als Hohe Vertragspartei der EMRK unvereinbar sei.

In der Entscheidung des Ministerkomitees wurde die Türkei aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der EMRK-Entscheidungen in Artikel 46 EMRK bedingungslos nachzukommen und die Entschädigungsstrafen zuzüglich Zinsen unverzüglich zu zahlen. Es wurde beschlossen, das Thema im Ministerkomitee im September nächsten Jahres erneut zu diskutieren.

DW,KNA/BK,EC

D.W.

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