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6,8 Prozent Erhöhung des Mindestpreises in Deutschland

Der Vorschlag, den Grundpreis in Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in zwei Schritten auf 12,82 Euro zu erhöhen, wurde im Kabinett angenommen. Daher genehmigte die Regierung die im Juni vom Minimum Price Board, dem Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angehören, vorgeschlagene Maßnahme. Demnach wird der stündliche Grundpreis um insgesamt 6,8 Prozent auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 erhöht. Die Arbeitnehmerseite lehnte die Preiserhöhung ab und hielt sie für unzureichend, doch der Vorschlag wurde von der Arbeitgeberseite im Ausschuss angenommen.

Der Mindestpreissteigerungssatz stieß bei Gewerkschaften und Sozialverbänden sowie bei den Grünen in der Koalitionsregierung auf Kritik. Grünen-Fraktionschef Andreas Audretsch erklärte, die Steigerungsrate sei zu niedrig und bezeichnete den Vorschlag des Ausschusses als „nur einen schlechten Scherz“.

Audretsch wies darauf hin, dass diejenigen, die hart arbeiten und schwere Arbeiten mit niedrigem Lohn verrichten, mehr verdienen, und wies darauf hin, dass das Base Price Board gegen den Grundsatz verstoße, Entscheidungen nach dem Willen beider Parteien zu treffen. Der Grünen-Politiker forderte, dass der Mindestlohn stets auf 60 Prozent des Durchschnittslohns im Land festgelegt werden solle, und wies darauf hin, dass dies bis zum Jahr 2024 14 Euro bedeute.

Ministerpräsident Olaf Scholz erklärte zudem, dass der Grundpreisausschuss seine Arbeit auch in Zukunft im Konsens beider Parteien fortsetzen solle. Scholz wies in seiner Stellungnahme im Oktober darauf hin, dass es trotz harter Arbeit viele Menschen in einer schlechten finanziellen Situation gebe.

dpa/BK,JD

D.W.

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