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Forschung: Bei Polizeikontrollen ist der Auftritt wirkungsvoll

Die Ergebnisse einer umfassenden Studie, die zeigt, dass das Aussehen bei Polizeikontrollen in Deutschland eine entscheidende Rolle spielt, wurden veröffentlicht. In der bundesweiten repräsentativen Untersuchung der wissenschaftlichen Forschungsstelle des Sachverständigenrats Harmonie und Migration (SVR) wurde erstmals der Zusammenhang zwischen wahrgenommenem Aussehen und polizeilichen Kontrollen untersucht. Der Studie zufolge sind Personen, die als „Ausländer“ wahrgenommen werden, im öffentlichen Raum doppelt so häufig polizeilicher Überwachung ausgesetzt wie andere.

Die Wissenschaftler, die die Untersuchung durchführten, wiesen darauf hin, dass bei der Prüfung der verfügbaren Informationen Details in der Kleidung wie Hautfarbe oder Kopftuch wichtiger seien als die Migrationsherkunft der betreffenden Person.

Während 8,3 Prozent der Personen, die an der im Rahmen der Untersuchung durchgeführten Befragung teilnahmen und angaben, ein „fremdes“ Erscheinungsbild zu haben, angaben, polizeiliche Kontrolle erfahren zu haben, waren es bei Personen mit „weißem“ Erscheinungsbild nur 4,4 Prozent .

Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum November 2021 bis Juli 2022 Umfragen mit 15.000 Personen über 15 Jahren durchgeführt. 15,7 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass ihr Aussehen als „fremd“ empfunden wurde.

Auch Geschlecht und Alter spielen eine Rolle

Maximilian Müller, einer der Autoren der Studie, wies darauf hin, dass Geschlecht und Alter sowie das Aussehen bei Polizeikontrollen eine wichtige Rolle spielen. Im Vergleich dazu werden Männer unabhängig vom Aussehen deutlich häufiger von der Polizei kontrolliert als Frauen. Diejenigen, die am häufigsten von der Polizei kontrolliert werden, sind „ausländisch“ aussehende Männer im Alter zwischen 15 und 34 Jahren. Während in dieser Gruppe 18,4 Prozent angaben, in den letzten 12 Monaten Polizeikontrollen erlebt zu haben, waren es bei Männern derselben Altersgruppe, die nicht fremdartig wirkten, 11,9 Prozent.

Müller wies darauf hin, dass die Forschungsergebnisse zeigen, dass das Phänomen des „Racial Profiling“, also der Profilierung anhand von Rassenmerkmalen, das in westlichen Ländern seit Jahren zu Diskussionen über Polizeipraktiken führt, auch in Deutschland existiert. Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass in den Polizeiakten keine Daten zum Racial Profiling gesammelt würden, und erklärten daher, dass die Forschung eine wertvolle Grundlage zu diesem Thema biete.

Alex Wittlif, einer der Autoren der Studie, gab an, dass der Zusammenhang zwischen Aussehen und Polizeiinspektionen erstmals repräsentativ untersucht wurde, und stellte fest, dass die Häufigkeit von Polizeiinspektionen nicht nur mit dem rassischen Aussehen zusammenhängt, sondern auch damit Andere möglicherweise wirksame Faktoren, wie die Verteilung nach Wohnorten und Regionen mit hohen Fehlerquoten, wurden nicht in die Untersuchung einbezogen.

Steuerungsdokumentationsplan

SVR-Forschungsleiter Dr. Jan Schneider erklärte, dass polizeiliche Kontrollen allein aufgrund des Aussehens, unabhängig vom Verhalten, eine diskriminierende Behandlung und einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Verfassung darstellen und sagte: „Rassenbasiertes Profiling kann sehr schwerwiegende Konsequenzen haben. Dies ist für beide Themen wichtig.“ zur Kontrolle und für die Legitimität und Vertretbarkeit des polizeilichen Handelns. Deshalb „begrüßen wir die geplante Umsetzung des Kontrollprotokolls im Rahmen der Neuregelungen im Bundespolizeigesetz“, sagte er.

Nach der in England und New York geltenden Praxis werden Polizeiinspektionen unabhängig vom Verhalten der Person systematisch dokumentiert. Schneider erklärte, dass zur Vertiefung der Forschung zu diesem Thema die betreffenden Dokumente verpflichtend gemacht und die Kategorie der ethnischen Identität in das Dokument aufgenommen werden sollten.

Gemäß der gesetzlichen Regelung können Personen, die glauben, grundlos von der Polizei kontrolliert zu werden, von Polizeibeamten ein Kontrollprotokoll verlangen. Ort, Zeit und Grund der Inspektion werden im Dokument angegeben. Die von der Koalitionsregierung beschlossene Regelung ist noch nicht auf die Tagesordnung des Kabinetts gelangt.

DW/BK,JD

D.W.

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