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Das polnische Verfassungsgericht erklärte die Entscheidung des EGMR für ungültig.

Der stellvertretende polnische Justizminister Sebastian Kaleta teilte auf seinem Twitter-Account die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts mit, dass diese mit einem Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unvereinbar sei. Kaleta kündigte die Entscheidung mit der Erklärung an: „Das Verfassungsgericht hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für ungültig erklärt, die unser Rechtssystem verletzt hat.“ „Mit der Entscheidung des Gerichts hat er den Versuch, von außen und rechtswidrig in das polnische Rechtssystem einzugreifen, gestoppt“, sagte Kaleta, „das ist ein angenehmer Tag für die Rechtsstaatlichkeit und Souveränität Polens“.

Sebastian Kaleta, stellvertretender Justizminister Polens

Der EGMR verurteilte Polen im vergangenen Mai wegen der unkonventionellen Ernennung eines Richters am Verfassungsgericht, und das polnische Justizministerium brachte die Verurteilung vor das Verfassungsgericht.

Reaktionen auf die Entscheidung

Der Europäische Rat hingegen reagierte auf die Entscheidung des polnischen Gerichts. Marija Pejcinovic Buric, Generalsekretärin des Europarates, wies darauf hin, dass es kein anderes Beispiel für die getroffene Entscheidung gebe, und erklärte, dass dies Anlass zu großer Besorgnis gebe. Buric warnte, dass 47 Mitglieder des Rates verpflichtet sind, die EMRK einzuhalten, die Rechte und Freiheiten garantiert.

Auch die polnische Opposition kritisierte die Entscheidung. Kamila Gasiuk-Pihowicz, eine der Oppositionspolitikerinnen, die sagte: „Das Verfassungsgericht in Russland wählt die Entscheidungen aus, denen es nachkommen will“, betonte, dass Polen die EMRK vor 30 Jahren unterzeichnet habe, und sagte, dass die Regierung versuche, das Land zu entfernen aus dem Cluster der demokratischen Länder. Oppositionspolitiker werfen der Regierung vor, mit ihren Gesetzesreformen das Element der richterlichen Unabhängigkeit und Gewaltenteilung beseitigen zu wollen.

Marija Pejcinovic Buric, Generalsekretärin des Europarates

Geschichte der Entscheidung, die die Kontroverse verursacht hat

Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die mit einer neuen polnischen Verordnung geschaffen wurde, erhielt die Befugnis, die Immunität von Richtern zu fordern und auch über Beschäftigungs- und Ruhestandsfragen zu entscheiden. Die zur Rede stehende Verordnung kam mit dem Antrag eines Unternehmens auf die Tagesordnung des EGMR.

Am 7. Mai 2021 wies der EGMR darauf hin, dass die fragliche Kammer nicht mit einem Artikel eingerichtet wurde und dies das Recht auf ein faires Verfahren verletzen könnte, und entschied, dass die Praxis nach dem sechsten Element der EMRK nicht üblich sei.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

In der in Polen ergangenen Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass der EGMR die Unabhängigkeit der Richter des Verfassungsgerichts in dieser Frage nicht beurteilen könne und dass die Unabhängigkeit der Richter auf der Grundlage der polnischen Verfassung und der polnischen Gesetze geregelt sei. Der polnische Verfassungsrichter Wojciech Sych wies darauf hin, dass Polen die Entscheidung des EGMR deshalb nicht umsetzen müsse.

Bußgeld vom Europäischen Gerichtshof

Im vergangenen Oktober verurteilte der Europäische Gerichtshof Polen mit der Begründung, es weigere sich, die umstrittene Justizreform zu ändern, täglich eine Geldstrafe von 1 Million Euro an den EU-Rat zu zahlen, bis dieser die entsprechende Änderung vorgenommen habe. Der Gerichtshof hatte im vergangenen Juli entschieden, dass die Vorschriften über die Arbeit der Disziplinarabteilung des Obersten Gerichtshofs, die zur Kontrolle der Richter geschaffen wurde, geändert werden sollten, da sie mit dem EU-Recht und der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar seien.

AFP,DW/HS,Großbritannien

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