Die zweite Anhörung nach der Fusion der Fälle Çarşı und Seyahat Park hat heute im Justizpalast von Istanbul begonnen. Die Anhörung, die von vielen Journalisten, Abgeordneten, Politikern und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen verfolgt wird, findet wegen der Menschenmenge im 27. Obergericht statt im 13. Obergericht statt. In der vorangegangenen Anhörung des Falls, in der 52 Angeklagte vor Gericht standen, wies das Gericht die Einwände der Anwälte des Angeklagten bezüglich guter Manieren zurück und entschied, die Haft von Osman Kavala fortzusetzen, der seit 4 Jahren inhaftiert ist.
Taksim Solidarity, die vor der Anhörung eine Erklärung abgab, sagte: „Mehmet Osman Kavala, der seit 2017 ohne konkrete Beweise als politischer Gefangener inhaftiert ist, wird erneut vor Gericht gestellt. Die Familie Çarşı, das Schwarz-Weiß des Reisewiderstands, der alle Farben der Welt schützt, wird erneut vor Gericht gestellt. Wir werden diese vergebliche Anstrengung nicht zulassen.“
In der Erklärung der Taksim-Solidarität, die die sofortige Einstellung des Verfahrens forderte, hieß es: „Argumente gegen unsere Freunde, die wegen fiktiver Anklagen vor Gericht gestellt werden sollen, sollten fallen gelassen werden, und gegen Mehmet Osman Kavala, der als politischer Gefangener inhaftiert ist für 1487 Tage ohne konkrete Beweise freigelassen werden sollte“.
Neues Gutachten in Dokumente eingetragen
Seit der letzten Anhörung am 8. November liegt den Akten ein neues Gutachten bei. In dem Bericht wird entgegen der Anklage festgestellt, dass die Fackel und die Rauchbombe, die vom Çarşı-Cluster während der Gezi-Park-Aktionen verwendet wurden, nicht als Schusswaffen betrachtet werden können.
In dem Bericht entschied der Experte auf der Seite der Rauchbombe, dass „sie in Arrangements insbesondere für visuelle Feiern und Fotoshootings verwendet wird, ihr Verkauf nicht verboten ist, sie billig und auf Online-Verkaufsseiten leicht erhältlich ist, sie nicht explodiert , es schadet Einzelpersonen nicht und ist im Allgemeinen keine „Bombe“. , dass sie nicht abschneiden, keine Explosionen verursachen und keine große Wärmefreisetzung verursachen“.
Im abschließenden Teil des Berichts wurde festgestellt, dass „Fackel- und Rauchbomben nicht zu den Waffen gehören, die nach dem Gesetz Nr. 6136 teuer wären, wenn sie in Übereinstimmung mit ihrem Einsatzgebiet eingesetzt werden.
Was ist passiert?
Der erste Fall zu den Gezi-Park-Aktionen begann im März 2014. Nach dieser Klage, in der die Angeklagten im Februar 2015 freigesprochen wurden, wurde 2019 eine zweite Klage eingereicht. Im Februar 2020 wurde auch dieser Fall abgeschlossen und die Angeklagten freigesprochen, weil „die gegen sie begangenen Vergehen nicht auf konkreten und schlüssigen Beweisen beruhten“. Auf Einspruch der Staatsanwaltschaft entschied sich das Berufungsgericht jedoch für die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Inmitten dessen wurde entschieden, dass der Fall vor dem 36. Hohen Strafgerichtshof von Istanbul, wo der Geschäftsmann Osman Kavala wegen „versuchter Aufhebung der verfassungsmäßigen Ordnung“ und „politischer und militärischer Spionage“ vor Gericht gestellt wurde, mit dem Fall Seyahat im Februar 2021. In gleicher Form wurde, nachdem das Kassationsgericht die Freispruchentscheidungen aufgehoben hatte, entschieden, dass im Juli 2021 der Prozess, in dem 35 Angeklagte, darunter Beşiktaş-Unterstützercluster und Çarşı-Mitglieder, wegen der Seyahat-Proteste vor Gericht gestellt wurden, mit der Seyahat Parkı-Hauptsache verhandelt wurde Studie.
Haftantrag bis zu 2.000 970 Jahren
In der 657-seitigen Anklageschrift von Travel Park finden sich unter den gegen 16 Angeklagte.
Die Angeklagten werden zu einer Freiheitsstrafe von 606 Jahren bis zu 2.000 970 Jahren aufgefordert. Osman Kavala, dessen Dokumente zusammengeführt wurden, wird „politische und militärische Spionage“ und „versuchter Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung“ vorgeworfen. In dem Fall, in dem 35 Personen, darunter Mitglieder des Beşiktaş Çarşı-Fanclubs, vor Gericht gestellt wurden, stehen „der Versuch, die Regierung zu stürzen“ und „die Gründung und Führung einer kriminellen Vereinigung“ mitten in den Verbrechen.
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