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Auch Väter haben in Deutschland Anspruch auf bezahlten Urlaub

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel kündigte an, dem anderen Elternteil außer dem Elternteil, der sich tatsächlich um das Kind kümmert, eine bezahlte Urlaubsregelung durchzusetzen. Der Anspruch auf Freistellung gilt ab Geburt des Kindes, so der Spiegel: „Mit der Neuregelung kann sich ein Elternteil, in der Regel der Vater, für zwei Wochen zum vollen Preis von der Arbeit freistellen lassen nach der Geburt und bleibe bei seiner Familie.“

Der Spiegel der Grünen verwies in einer Stellungnahme gegenüber der Zeitung „Rheinische Post“ darauf, dass Eltern für die Wochenbettbetreuung auf Jahresurlaub sparen müssen. „Wir wollen Paare, die Kinderbetreuung als gleichberechtigte Pflicht ansehen, stärker unterstützen“, sagte der Spiegel mit Blick auf die geplante Aufstockung der Elterngeldmonate für Paare, die sich mitten in der Elternzeit teilen.

Nach der aktuellen Regelung können Eltern im Wechsel bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen. Darüber hinaus hat die Mutter oder der Vater, der das Kind betreut, das Recht, bis zu 3 Jahre kostenlosen Urlaub vom Arbeitsplatz zu nehmen. Der Chef hat kein Recht, kostenlosen Mutterschaftsurlaub abzulehnen.

Auch Familienminister Spiegel erklärte, dass finanzielle Unterstützungen wie Freistellung und Elterngeld für diejenigen vorgesehen seien, die sich um ihre Angehörigen kümmern.

AFP,DW/BK,BO

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