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Entscheidung des EGMR zur Rechtsverletzung im Fall ByLock

Der EGMR befand den Antrag des UN-Richters und pensionierten Botschafters Aydın Sefa Akay, der wegen der Verwendung von ByLock verurteilt wurde, für gerechtfertigt und entschied, dass die Türkei Rechte verletzt habe. Türkiye wird eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 28.000 Euro zahlen.

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