Parallel zu den Bundestagswahlen in Deutschland am 26. September gingen die Berliner zu einer Volksabstimmung über die Wohnungsnot an die Urnen.
56,4 Prozent der Berliner stimmten für die Enteignung der Immobiliengiganten, die sich in der Stadt ausbreiten. Die Ablehnungsquote blieb bei 39 Prozent.
In dem zur Abstimmung vorgelegten Beschlusstext wurde der Berliner Senat aufgefordert, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Liegenschaften in öffentliches Eigentum umzuwandeln und ein Gesetz in dieser Richtung vorzubereiten“. Da bei der Volksabstimmung keine konkrete Gesetzesvorlage zur Abstimmung gebracht wurde, ist das Ergebnis der Volksabstimmung politisch nicht bindend. Allerdings müssen der neue Senat und das neue Parlament das Abstimmungsergebnis noch prüfen.
Bei der ersten Volksabstimmung in Deutschland zu diesem Medikament wurde auf die Verstaatlichung „gewinnorientierter“ Unternehmen gesetzt, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen. In diesem Fall wird angegeben, dass es in Berlin 240.000 Wohnungen gibt, was 15 Prozent aller Mietwohnungen in der Stadt ausmacht.
Wohnung wegen exorbitanter Preise nicht verfügbar
Aufgrund des rasanten Anstiegs der Mieten in Berlin in den letzten Jahren haben selbst Normalverdiener in vielen Stadtteilen Probleme, eine Wohnung zu finden.
Kalle Kunkel, einer der Sprecher des Unternehmens, das die Enteignungsforderungen vorangetrieben hat, erklärte, man werde den Bildungsprozess der Koalitionsregierung aufmerksam verfolgen und sagte: „Wir werden die Taktik der Ablenkung und Behinderung nicht akzeptieren. Wir kennen alle Spiele. Wir werden nicht aufhören, bis die Enteignung von Immobilienunternehmen umgesetzt ist.“
Ziel der Initiative ist es, Mieterhöhungen durch Enteignungen zu stoppen und die Mieten langfristig zu stabilisieren. Das Enteignungsersuchen stützt sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. In diesem Element kann der Satz „Grund und Boden, natürliche Ressourcen und Produktionsmittel können durch ein Gesetz, das Form und Umfang der Entschädigung festlegt, mit dem Ziel der Enteignung in kollektives Eigentum oder andere Formen der öffentlichen Wirtschaft umgewandelt werden.“
Politische Parteien nehmen das nicht gerne auf
Ob der Berliner Senat ein solches Gesetz verabschieden kann, ist noch nicht bekannt. Wie die Wirtschaft lehnen SPD, CDU, AfD und FDP Enteignungen ab. Während die Linkspartei die Verstaatlichung voll unterstützt, nutzen die Grünen sie als „letztes Mittel“.
Nach Angaben des Senats müssten bei einem solchen Schritt Entschädigungen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro an Immobilienunternehmen gezahlt werden. Der Enteignungsversuch hingegen beziffert diese Maßnahme auf 7,3 Milliarden bis 13,7 Milliarden Euro und plädiert dafür, dass die Ausgleichsmaßnahme aus Mieteinnahmen über 40 Jahre bezahlt werden soll, nicht in Geld.
Unabhängig von der Entscheidung gilt es als sicher, dass die Angelegenheit vor das Verfassungsgericht kommt. Die Verordnung der Berliner Regierung zur Einführung einer Mietobergrenze wurde im April vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen.
dpa/BK,JD
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