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CHPs Antrag beim Verfassungsgericht bezüglich Can Atalay

Die Republikanische Volkspartei (CHP) beantragte beim Verfassungsgericht die Feststellung, dass die Entlassung von Can Atalay aus dem Parlament nichtig sei, und beantragte deren Nichtigerklärung.

Der stellvertretende Vorsitzende des CHP-Clusters Gökhan Günaydın gab vor dem Antrag eine Erklärung vor Gericht ab.

„Am 30. Januar 2024 wurde in der Großen Nationalversammlung der Türkei entgegen der Verfassung der Antrag auf Aberkennung der Mitgliedschaft des Abgeordneten Şerafettin Can Atalay verlesen und es wurde behauptet, dass die Mitgliedschaft von Can Atalay abgelehnt wurde“, sagte Gökhan Günaydın. Der zweite Absatz des 84. Elements der Verfassung und der 136. Artikel der GNAT-Geschäftsordnung „Gemäß dem zweiten Absatz ist eine endgültige Entscheidung erforderlich, um ein Mitglied des Parlaments zu entfernen. Es gibt jedoch keine endgültige Entscheidung über Atalay.“ er sagte.

Günaydın setzte seine Worte wie folgt fort:

„Entsprechend den bei ihm eingereichten Anträgen entschied das Verfassungsgericht zweimal, dass Atalays „Recht, gewählt zu werden und sich politisch zu engagieren“ und sein „Recht auf persönliche Sicherheit und Freiheit“ verletzt wurden. Im Anschluss an diese Entscheidung wurde die Entscheidung des Verfassungsgerichts zurückgewiesen an das erstinstanzliche Gericht, und das erstinstanzliche Gericht beschloss, den Prozess auszusetzen.“ Während der Brief des Justizministeriums an die Präsidentschaft mit einem Memorandum an die Große Türkische Nationalversammlung hätte weitergeleitet werden sollen, so das erstinstanzliche Gericht schickte die Entscheidung mit einem Anschreiben an die Berufungsbehörde und den Vorsitzenden der 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts. Er übermittelte die Entscheidung in einem Brief an die Große Türkische Nationalversammlung und diese Entscheidung wurde im Januar verlesen 30. 2024.“

Günaydın sagte, dass diese Situation den ursprünglichen Entscheidungen sowie dem 2., 6. und 153. Artikel der Verfassung widerspreche. Günaydın erklärte, dass der stellvertretende Parlamentspräsident Bekir Bozdağ seine Unparteilichkeit verloren habe: „Während im Beirat erklärt wurde, dass die stellvertretenden Vorsitzenden des Parteiclusters die Entscheidung um 14.55 Uhr verlesen würden, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AKP, dass dies der Fall sei.“ Ich würde die Entscheidung vor Mittag in der Live-Übertragung eines Fernsehsenders verlesen lassen. Daher ist das Parlament „Ob es von der AKP oder vom Parlamentsvorsitzenden und stellvertretenden Sprecher geleitet wird, die angeblich unparteiisch sind, dies ist völlig verschwunden; die Auch die Unparteilichkeit des Parlamentarischen Vorsitzenden ist deutlich geworden“, sagte er.

„Im Einklang mit der Verfassung fordern wir das Verfassungsgericht auf, die Situation zu prüfen und zu bestimmen, in der ein Parlamentsmitglied einen Antrag auf Aberkennung seiner Parlamentsmitgliedschaft verlesen muss“, sagte Günaydın. „Außerdem ist es klar.“ dass die parlamentarische Entscheidung, die nach dem aktiven Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Parlaments getroffen wurde, im Widerspruch zu den Artikeln 84 und 95 der Verfassung steht.“ Aus diesem Grund beantragen wir beim Verfassungsgericht, die parlamentarische Entscheidung aufzuheben und ihre Ausführung auszusetzen. Es gibt eine Frist von Es dauert 7 bis 10 Tage, bis diese Anträge beim Verfassungsgerichtshof eingereicht werden. Nach diesem parlamentarischen Lesungsbeschluss vom 30. Januar 2024 hat der CHP-Cluster seine Petition innerhalb von drei Tagen eingereicht. hat die Petitionen vorbereitet und heute einen Termin mit dem Verfassungsgerichtshof vereinbart Wir erwarten, dass das Verfassungsgericht unsere Anträge auf Nichtigkeit, Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung gemäß den zuvor ergangenen Entscheidungen positiv annimmt, innerhalb von 15 Tagen seine Entscheidung fällt und seine Entscheidung vorlegt an die Große Türkische Nationalversammlung. „Wir erwarten, dass er es an schickt“, sagte er.

Auf die Frage, was CHP nach der Aberkennung von Can Atalays Mandat gegen die Entscheidung unternehmen werde, sagte Günaydın: „Heute trifft sich der Zentralvorstand der CHP. Unser Zentralvorstand wird die Kundgebung bewerten, die wir aufgrund der Märtyrer verschieben mussten. Das wird er.“ kündigen Sie es unter Angabe von Tag, Ort und Situation an. „In diesem Zusammenhang werden wir mit einer Kundgebung beginnen. Wir werden unsere Strategien und Maßnahmen im Einklang mit der MYK-Entscheidung mit der Öffentlichkeit teilen“, sagte er.

Die Entscheidung der 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts bezüglich des Hatay-Abgeordneten der Türkischen Personalpartei (TİP), Can Atalay, wurde in der Generalversammlung des Parlaments verlesen, und nach der Verlesung der Entscheidung sagte Atalay, dem im Gefängnis saß, wurde seine Mitgliedschaft als Parlamentsabgeordneter entzogen.

ANKA/EC,BÖ

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D.W.

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