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Das Europäische Parlament befindet sich erneut im Rechtsstreit mit dem EU-Ausschuss

Es wurde bekannt, dass das Europäische Parlament (EP) den Rat der Europäischen Union (EU) erneut vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen wird. Hintergrund des Falles ist laut dpa die Freigabe der eingefrorenen EU-Gelder Ungarns. Die Entscheidung wurde bei einem Treffen hinter verschlossenen Türen zwischen der Vorsitzenden des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, und den Leitern der sieben Cluster im Parlament getroffen. Das Falldokument wurde am Montag im Rechtsausschuss des Parlaments vorgeschlagen und mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Europäische Gerichtshof soll darüber entscheiden

Im Dezember verzichtete der EU-Ausschuss auf das Einfrieren von Geldern in Höhe von 10 bis 200 Millionen Euro, die zuvor für Ungarn aufgrund rechtsstaatlicher Mängel eingefroren worden waren. In der Stellungnahme des Komitees hieß es, die Gelder seien mit der Begründung freigegeben worden, dass Budapest „die zugesagten Maßnahmen umgesetzt“ habe. Europaparlamentarier wiederum werfen dem EU-Ausschuss vor, die Probleme im Land zu ignorieren. Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob die Entscheidung des EU-Ausschusses rechtmäßig ist oder nicht.

Mechanismus, der für die Rechtsstaatlichkeit geschaffen wurde

Das Europäische Parlament beschwerte sich beim Europäischen Gerichtshof darüber, dass der EU-Ausschuss den Mechanismus nicht umgesetzt habe, der geschaffen wurde, um zu verhindern, dass die verletzenden Länder im Falle eines Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip im Jahr 2021 von EU-Mitteln profitieren. Das Parlament zog seine Beschwerde zurück, nachdem der Ausschuss im April 2022 damit begonnen hatte, den betreffenden Mechanismus gegen Ungarn anzuwenden. Das System ermöglicht das Einfrieren von für Ungarn bestimmten EU-Geldern im Falle eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.

dpa/EC, AU

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D.W.

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