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Der Europäische Rat wird die Kommunalwahlen in elf Provinzen vor Ort beobachten

Die türkische Regierung hat eine offizielle Einladung an den Europäischen Rat geschickt, um die Kommunalwahlen am Sonntag, den 31. März 2024, zu beobachten. Zu diesem Zweck wird die Delegation des Europäischen Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (YBYK) vom 29. März bis 1. April in der Türkei sein.

Nach Informationen, die der DW Türkisch von europäischen Vorstandsquellen übermittelt wurden, wird die Delegation, die in die Türkei reisen wird, um die Wahlen zu beobachten, 20 lokale Administratoren umfassen, die YBYK-Mitglieder aus 16 europäischen Ländern sind. Zur Delegation gehören neben den örtlichen Verwaltungsbeamten auch ein Wahlbeobachtungsexperte und ein sechsköpfiges technisches Team des YBYK-Sekretariats.

Die Wahlbeobachtungsmission wird vom YBYK-Türkiye-Berichterstatter, dem Schweizer David Eray, geleitet. Eray ist derzeit Umweltminister im Schweizer Kanton Jura. Das slowenische Mitglied Vladimir Prebilic, YBYKs anderer Türkei-Berichterstatter, wird die Rolle des stellvertretenden Leiters der Mission übernehmen. Prebilic ist außerdem Bürgermeister der Stadt Kocevje in Slowenien.

Die YBYK-Wahlbeobachtungsmission wird am Wahltag in 12 Teams auf die Städte Ankara, Istanbul, Izmir, Antalya, Adana, Mersin, Diyarbakir, Erzurum, Konya, Gaziantep und Kahramanmaraş verteilt. Er wird im Laufe des Tages verschiedene Wahlbüros in diesen Städten besuchen.

Türkiye-Kontakte der Beobachtungsdelegation

Die europäische Delegation wird sich am Freitag, dem 29. März, vor den Wahlen in Ankara mit Mitgliedern der türkischen YBYK-Delegation treffen. Die Türkei ist in der YBYK vertreten, die aus 306 Haupt- und 306 Ersatzmitgliedern besteht, mit insgesamt 36 (18 Haupt- und 18 Ersatz-) Kommunalvorstehern und Provinzhauptratsmitgliedern.

Die europäische Delegation wird am selben Tag auch mit Beamten des Obersten Wahlrats, des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, des Innenministeriums und des Justizministeriums in Ankara zusammentreffen. Am Samstag, den 30. März, steht das Treffen der Delegation mit dem Bürgermeister der Metropolregion Mansur Yavaş in Ankara und dem Bürgermeister der Metropolregion Ekrem İmamoğlu in Istanbul auf der Tagesordnung. Am selben Tag ist geplant, dass sich einige Delegationsmitglieder, die in verschiedene Städte Anatoliens reisen, mit den Gemeindevorstehern der von ihnen besuchten Städte treffen. Im Rahmen der Kontakte in Ankara und Istanbul wird die Delegation auch mit nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen und Medienvertretern zusammentreffen.

Die ersten Ergebnisse der Wahlbeobachtungsmission wird der Schweizer Kommunalverwalter David Eray, der die Delegation leitet, an einer Pressekonferenz am Montag, 1. April, in Ankara bekannt geben. YBYK wird dann einen umfassenden Beobachtungsbericht über die Wahlen erstellen. Dieser Bericht wird voraussichtlich nicht vor Juni veröffentlicht.

YBYK entsandte zuletzt Beobachter zu den Kommunalwahlen 2019 und fasste in ihrem Bericht zusammen: „Die Kommunalwahlen haben gezeigt, dass die Demokratie der Türkei belastbar ist, die Wahlen jedoch nicht in einem völlig freien und fairen Umfeld auf der Grundlage europäischer Werte und Prinzipien abgehalten wurden.“

Was ist YBYK?

Obwohl der Grundstein für YBYK, das lokale Regierungsorgan des Europarats, bereits 1957 gelegt wurde, nahm es 1994 seine heutige Form an. YBYK besteht aus gewählten Vertretern von mehr als 100.000 lokalen und regionalen Verwaltungen in 46 Mitgliedsländern des Europäischen Rates, darunter der Türkei, und hat sich zum Ziel gesetzt, die lokale Demokratie in den Mitgliedsländern zu stärken, die lokale und regionale Verwaltung zu harmonisieren und die Zusammenarbeit zwischen Regionen und Grenzregionen zu verbessern Europa. Das tut es.

Das Prinzip der Autonomie der europäischen Kommunalverwaltungen wird bei dieser Mission als grundlegendes Dokument von YBYK verwendet. Die Türkei unterzeichnete diese Bedingung mit einigen Vorbehalten am 21. November 1988, genehmigte sie am 9. Dezember 1992 und setzte sie am 1. April 1993 in Kraft.

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D.W.

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