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„Kriegsdienstverweigerung“-Entscheidung des EGMR gegen Türkiye

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied über den Einspruch von Murat Kanatlı, einem Staatsbürger der nur von der Türkei anerkannten Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ), der sich nach einem Jahr Militärdienst weigerte, einen eintägigen Mobilmachungsdienst zu leisten .

Das Gericht in Straßburg entschied einstimmig, dass das Fehlen einer alternativen Regelung für den öffentlichen Dienst zur Wehrpflicht gegen den 9. Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt, der die Türkei als Vertragspartei angehört und die Gedanken-, Religions- und Religionsfreiheit regelt Gewissen.

Im Rahmen der Entscheidung wurde auf frühere Entscheidungen des EGMR verwiesen. In der Beziehung wurde festgestellt, dass „ein System, das kein aktives und zugängliches Verfahren zur Prüfung des Alternativdienst- oder Kriegsdienstverweigerungsarguments bereitstellen kann, nicht als ein System angesehen werden kann, das eine angemessene Balance zwischen dem allgemeinen Nutzen der Gesellschaft und den Interessen von Kriegsdienstverweigerern herstellt.“ „

Die Türkei wurde verurteilt, Murat Kanatlı 9.000 Euro immateriellen Schadensersatz und 2.363 Euro für Kosten und Auslagen zu zahlen.


Eine Parade in Nordzypern zum 42. Jahrestag der „Zyprischen Friedensoperation 1974“. Foto: picture-alliance/AP Photo/P. Karadjias

Was ist passiert?

Gemäß dem Militärdienstartikel und dem Mobilisierungsartikel der TRNZ, die von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt werden, gilt jeder männliche Bürger der TRNZ ab Januar des Jahres, in dem er 19 Jahre alt wird, 30 Jahre lang als wehrfähig. Wer einen einjährigen Wehrdienst absolviert hat und Reserveoffizier wird, kann je nach Mobilmachung 30 Jahre lang jedes Jahr für bis zu 30 Tage zum Wehrdienst einberufen werden.

In dem vor dem EGMR verhandelten Fall absolvierte der Kläger Murat Kanatlı seinen einjährigen Militärdienst im Jahr 2005. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 wurde Kanatlı jedes Jahr für einen Tag als Reserveoffizier zum Militärdienst einberufen, weigerte sich jedoch, dorthin zu gehen. Kanatlı, der 2008 Zyperns Vertreter des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurde und im folgenden Jahr in den Rat des Büros gewählt wurde, gab am 15. Mai 2008 der Öffentlichkeit bekannt, dass er ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen sei. Im Jahr 2014 verhängte das Gericht für Sicherheitskräfte gegen Kanatlı eine Geldstrafe von etwa 167 Euro, weil er einen Tag Militärdienst zur Mobilisierung nicht abgeleistet hatte. Kanatlı, der sich weigerte, die Geldstrafe zu zahlen, wurde zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt und Kanatlı blieb zehn Tage im Gefängnis.

Da die TRNZ von der internationalen Gemeinschaft nicht als unabhängiger Staat anerkannt wurde, wurde die Klage gegen die Türkei eingereicht und als Klage gegen die Türkei beim EGMR erörtert.

DW/EC, J.D.

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D.W.

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