Deutschland ist der wertvollste Handelspartner der Türkei und das führende Land unter den Ländern mit den meisten Investitionen in der Türkei. Nach Angaben der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) ist Deutschland das dritte in der Liste der Länder, die in den letzten 18 Jahren am meisten in der Türkei investiert haben. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes betrug das Handelsvolumen zwischen den beiden Ländern im Jahr 2020 36 Milliarden 600 Millionen Euro. Die Zahl der deutschen Unternehmen, die Beteiligungen oder Niederlassungen in der Türkei haben, wird mit 7.400 angegeben. Mit der Gründung des Economic and Commercial Stakeholder Committee (JETCO) und des Germany-Turkey Power Forum im Jahr 2018 etablierten beide Länder zudem Dialogforen mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft.
Deutsche Unternehmen, die in die Türkei exportieren, beklagen hingegen bürokratische Nachteile, die nach eigenen Angaben seit 2018 zunehmen. Im Türkeiteil des Außenwirtschaftsberichts 2021 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), dem Dachverband von 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland, wird seit 2018 die Zunahme bürokratischer Probleme beklagt, insbesondere die steigende Nachfrage nach Herkunftsnachweisen.
Das größte Problem ist der Ursprungsnachweis
Das Ursprungszeugnis ist, wie der Name schon sagt, das Dokument, das die Herkunft eines Werks offenbart. Und tatsächlich ist es keine Voraussetzung für die Freizügigkeit im Sinne des Zollunionsabkommens zwischen Deutschland und der Europäischen Union (EU) und der Türkei. Das Zollunionsabkommen, das 1995 angenommen wurde und 1996 in Kraft trat, ermöglicht den freien Verkehr offensichtlicher Werke in der Mitte der beiden Seiten ohne Zoll- oder Größenbeschränkung. Das als A.TR qualifizierte Dokument ist für die Beantragung ausreichend, zusätzlich wird der Ursprungsnachweis nicht benötigt.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hingegen berichtet, dass die Türkei neben dem A.TR-Dokument, das den freien Warenverkehr ermöglicht, seither für immer mehr Werke einen Ursprungsnachweis verlangt 1. März 2018. Unternehmen können dieses bürokratisch schwer zu handelnde Dokument unter bestimmten Voraussetzungen bei den deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) erhalten und für den Export in die Türkei anmelden. Hinzu kommt die finanzielle Belastung des Dokuments.
Es wird angegeben, dass nur die für die Ausstellung des Ursprungszeugnisses durch die Industrie- und Handelskammern erforderlichen Unterlagen 10 Euro betragen, was der niedrigste Posten bei der Beantragung des Ursprungszeugnisses ist. Als aufwändigster und wertvollster Teil gilt die Anforderung von Dokumenten bei ihren Lieferanten zur Deklaration der Rohstoffquelle und des Warenursprungs bei den Herstellern in der EU oder Drittstaaten der deutschen Exportunternehmen und deren Ausfüllung des Jobs.
Die Zahl ist seit 2018 exponentiell gestiegen
Nach Angaben des DIHK-Zollspezialisten Steffen Behm gegenüber der DW Türkisch stellen die deutschen Industrie- und Handelskammern jährlich durchschnittlich 1 Million 400 Tausend bis 1 Million 500 Tausend Ursprungszeugnisse aus. Bis 2018 war die Anzahl der Dokumente, die Unternehmen, die in die Türkei exportieren, ausgehändigt wurden und die die Herkunft ihrer Werke offenlegten, im weltweiten Durchschnitt.
Seit dem 1. März 2018 ist diese Zahl jedoch rasant gestiegen, da die Türkei Dokumente deutscher Unternehmen für immer mehr Werke auf den Sockel gestellt hat. Seitdem wurden rund 550.000 elektronische Ursprungszeugnisse an Unternehmen ausgestellt, die mit der Türkei zusammenarbeiten. Es wird berichtet, dass diese Zahl allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 auf 127.000 gestiegen ist. DIHK-Zollspezialist Behm weist darauf hin, dass die Zahl der von den Deutschen Industrie- und Handelskammern ausgestellten elektronischen Ursprungszeugnisdokumente für Unternehmen mit Türkeigeschäft in diesem Zeitraum nahezu der Gesamtzahl der für China, Russland und China ausgestellten Dokumente entspricht Indien.
Der Antrag verstößt gegen den Geist der Zollunion.
Im Bericht des DIHK heißt es, die Beantragung des Ursprungszeugnisses sei für die ausstellenden Industrie- und Handelskammern und die benötigenden Exportunternehmen mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden und verstoße zudem gegen den Geist des Zollunionsabkommens zwischen der Türkei und der EU, das die Ursprungserklärung grundsätzlich nicht vorschreibt.
Die Angaben in den letzten drei Jahresberichten lauten wie folgt: Im Jahr 2018 wurden zusätzlich zu den für den Export im Rahmen des freien Verkehrs mit der Türkei erforderlichen A.TR-Dokumenten ca. 65.000 digitale Ursprungszeugnisse ausgestellt. Diese Zahl näherte sich 2019 123.000. Obwohl der Handel im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt wurde, stieg die Zahl der Ursprungszeugnisse für deutsche Unternehmen, die in die Türkei exportieren, erneut an und erreichte 230.000. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 ging die Zahl der für deutsche Unternehmen im Handel mit der Türkei ausgestellten Ursprungszeugnisse nicht zurück und erreichte 127.000.
Vorgeschlagene Links
Erwartung einer „starken“ Erholung des Arbeitsmarktes in Deutschland
Die deutsche Wirtschaft wuchs um 1,6 Prozent
Trotz der Verbesserung nahm die Zahl nicht ab
Zwar zeigte sich, dass die Bemühungen der deutschen Industrie- und Handelskammern mit den politischen Entscheidungsträgern in Ankara, Brüssel und Berlin im vergangenen Jahr Früchte trugen und die Türkei die Zahl der Werke, für die ein Ursprungszeugnis beantragt wurde, reduzierte Prestige vom 1. Januar 2021, jedoch in der Anzahl der ausgestellten Dokumente Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rückgang festgestellt wurde.
Die Gründe dafür sollen unterschiedlich sein. Als erster Grund wird die Tatsache angeführt, dass die Entscheidung Ankaras nicht alle Zollverwaltungen in der Türkei erreicht habe, weshalb die Forderung nach Dokumenten fortdauere. Als weiterer Grund wird angemerkt, dass deutsche Exporteure sich die Mühe machen, Dokumente auszustellen, obwohl dies nicht erforderlich ist, da sie ohne dieses Dokument in Schwierigkeiten geraten und automatisch zusätzliche Zölle zahlen müssen. Als weiterer Grund wird angeführt, dass „es mit der Ausbreitung der Operation in den letzten zwei Jahren ein bisschen zur Gewohnheit geworden ist“.
Die Frage der Ursprungszeugnisse stand erstmals im DIHK-Bericht 2018 im Vordergrund. Der DIHK hatte erklärt, dass die Türkei zuvor einen zusätzlichen Zoll von bis zu 25 Prozent auf einige Artefakte erhoben hatte, die aus Entwicklungsländern wie Vietnam und Indien stammten.
Die Türkei will ihren eigenen Produzenten schützen
Tatsächlich handelt es sich nach dem in der Mitte der EU geltenden Zollunionsabkommen mit der Türkei um den freien Warenverkehr und einen gemeinsamen Zollsatz, der von den Parteien im Handel mit Drittländern erhoben wird. Wurde ein Werk demnach erstmals in die EU eingeführt und dort die Einfuhr- und Zollabwicklung abgeschlossen, so fällt es, auch wenn es aus einem Drittland stammt, bei der Versendung in die Türkei in den Anwendungsbereich des freien Warenverkehrs, also der Abgabe -frei.
Allerdings haben die Parteien neben dem Freiverkehrsabkommen zwischen der Türkei und der EU auch bilaterale Abkommen mit anderen Ländern, was die Situation verkompliziert. Die Türkei kann zusätzliche Zölle für das Ursprungsland eines Werks vorsehen, das zollfrei aus einem Land mit Freihandelsabkommen oder anderen Abkommen der EU eingeführt wird.
Um dies aufzudecken, hat die Türkei mit Prestige zum 1. März 2018 neben dem Freizügigkeitsdokument die Ursprungszeugnisregel eingeführt und damit die eigenen Produzenten verteidigen wollen, so der DIHK. Wurde hingegen ein aus einem Drittland stammendes Werk erstmals in die EU eingeführt und die Einfuhr- und Zollabwicklung in der EU abgeschlossen, ist dessen freier Warenverkehr eine Redewendung.
Die Forderung der Türkei nach zusätzlichen Zöllen für solche Werke aus der EU und die entsprechende Anforderung des Ursprungszeugnisses stehen laut DIHK im Widerspruch zum Zollunionsabkommen.
Der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebene Außenwirtschaftsbericht wird seit 2009 jährlich erstellt und basiert auf Befragungen und Erfahrungen mit 79 Industrie- und Handelskammern, die mit tausenden deutschen Unternehmen in Kontakt stehen und bieten ihnen auch Beratungsdienste an. In den in den letzten Jahren erstellten Berichten wird betont, dass seit 2018 das Ursprungszeugnis zu den tatsächlich bestehenden Problemen im Handel mit der Türkei hinzukommt, um die Zeugnisse der gehandelten Werke auszustellen, die Registrierungspflichten zu erfüllen Werke und geben detaillierte Auskunft über den Herstellungsprozess der Ware.
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