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Die Europäische Union hat den Umfang der Umweltkriminalität ausgeweitet

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben einen Kompromiss zur Ausweitung des Umfangs von Umweltfehlern und zur Verschärfung der Strafen erzielt. Die vereinbarte Richtlinie sieht vor, dass eine Reihe von Aktivitäten, darunter illegales Recycling von Schiffen, Holzschmuggel und die Verschwendung von Wasserressourcen, unter Strafe gestellt werden.

Darüber hinaus fallen Aktivitäten, die zu Katastrophen wie der Zerstörung des Ökosystems und Waldbränden führen, nun in die Kategorie „qualifizierte Kriminalität“. Nach der neuen Regelung drohen Unternehmen, die Vergehen begehen, Geldstrafen in Höhe von 3 bis 5 Prozent ihres weltweiten Umsatzes, der Entzug ihrer Lizenzen und die Verurteilung von Amtsträgern zu Gefängnisstrafen.

Darüber hinaus wurde die Zahl der Umweltdelikte, die in der EU als strafrechtlich verfolgte Straftaten gelten, von neun auf 18 erhöht.

Mit dem erzielten Kompromiss soll auch für eine einheitliche Definition von Umweltdelikten in den EU-Mitgliedsstaaten gesorgt werden.

In seiner Erklärung sagte der Europäische Ausschuss: „Umweltfehler sind eine der profitabelsten organisierten Fehleraktivitäten der Welt und haben große Auswirkungen nicht nur auf die Umwelt, sondern auch auf die menschliche Gesundheit. Sie sind äußerst nützlich, aber schwer zu erkennen und zu verfolgen.“ und bestrafen.“

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius erklärte, dass die Zahl der Umweltfehler zunehme und ernst genommen werden müsse: „Heute haben wir eine bahnbrechende Einigung über ein neues Gesetz gegen Umweltfehler erzielt. Dies ist ein großer Sieg für die Umwelt und die Bürger.“ gegen organisierte Kriminalität.

EU erlegt strenge Regeln für Abfallexporte auf

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten einigten sich außerdem auf die Einführung strenger Regeln für den Export von Abfällen in Länder außerhalb der EU. In der Erklärung des Europäischen Parlaments vom Freitag hieß es, man habe sich darauf geeinigt, den Export bestimmter Abfallarten in Länder außerhalb der EU zu beenden, die Abfälle nicht gemäß Umweltstandards recyceln.

In der Stellungnahme hieß es, dass ungefährliche Abfälle und Abfallgemische künftig nur noch in Nicht-OECD-Länder exportiert werden dürften, die diese Abfälle umweltfreundlich verarbeiten und die Kriterien erfüllen. Er fügte hinzu, dass auch beim Export die Einhaltung internationaler Arbeitsrechte berücksichtigt werde.

Im Jahr 2021 schlug der Europäische Ausschuss der EU vor, ihre Regeln für die Abfallverbringung zu erneuern, um es den Mitgliedsstaaten zu erschweren, ihren Müll in wirtschaftlich schwächere Länder zu versenden.

„EU übernimmt Verantwortung für Plastikmüll“

Die dänische Parlamentsabgeordnete Pernille Weiss sagte in einer Erklärung: „Die EU wird endlich die Verantwortung für Plastikmüll übernehmen, indem sie den Export von Plastikmüll in Nicht-OECD-Länder verbietet.“

Das Europäische Parlament hat erklärt, dass die EU-Länder innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzgebung aufhören müssen, Plastikmüll in arme Länder zu versenden.

Es wurde auch erwähnt, dass die Regeln für den Export von Kunststoffabfällen für die Länder innerhalb der OECD, der wichtigsten Gruppe wohlhabender Länder der Welt, verschärft würden.

Vor der Entscheidung ging etwa die Hälfte der Abfallexporte der EU in Nicht-OECD-Länder, die ärmer sind als die EU. Das bedeutete, dass die EU ihre Abfälle außerhalb der Region verschickte.

Beide Richtlinien müssen vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden können.

AFP, RTR/EC, JD

D.W.

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