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Armenien wird Mitglied des IStGH

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gab bekannt, dass Armenien seinen offiziellen Antrag auf Beitritt zum IStGH eingereicht hat und seine Mitgliedschaft am 1. Februar 2024 beginnen wird. In der Erklärung wurde bekannt gegeben, dass Armenien der 124. Vertragsstaat des Römischen Statuts und der 19. Staat aus dem osteuropäischen Cluster sein wird.

Die armenische Regierung hat letzten Monat das Römische Statut, den Gründungsvertrag des IStGH, durch das Parlament verabschiedet. Armenien ist der Ansicht, dass die Mitgliedschaft beim IStGH die Untersuchung der angeblich in Berg-Karabach begangenen Fehler ermöglichen wird. Die Regierung von Eriwan beschuldigte Baku der ethnischen Säuberung der Armenier in Berg-Karabach, doch Aserbaidschan wies diese Argumente rundweg zurück.

Der IStGH mit Sitz in Den Haag, Niederlande, ist das einzige Gericht der Welt, das befugt ist, Einzelpersonen wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggressionsverbrechen vor Gericht zu stellen. Die Entscheidungen des Gerichtshofs, der auf der Grundlage des am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Römischen Statuts eingerichtet wurde, sind für die Mitgliedstaaten bindend. Aserbaidschan ist keine Vertragspartei des Abkommens.

Die Mitgliedschaft im IStGH wird auch als Indikator für die Abkühlung der Beziehungen Armeniens zu Russland angesehen. Wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine hat der IStGH einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Diese Entscheidung bedeutet, dass die Mitgliedsländer des IStGH Putin verhaften werden, sobald er ihr Territorium betritt. Aus diesem Grund nahm Putin Änderungen in seinen Auslandsprogrammen vor.

AFP/BK,JD

D.W.

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