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Die Mindestpreisdebatte in Deutschland

Der Mindestpreisermittlungsausschuss in Deutschland hat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine stündliche Grundpreiserhöhung von 41 Cent vorgeschlagen, was einer Steigerung von 3,4 Prozent entspricht. Demnach soll ab Anfang nächsten Jahres der Mindeststundenpreis bei 12,41 Euro liegen. Nach dem Vorschlag des Gremiums soll der Grundpreis ab dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro liegen und in der zweiten Stufe nochmals um denselben Betrag erhöht werden.

Der im Jahr 2015 in Deutschland in Kraft getretene allgemeine Mindestpreis wird von einem neunköpfigen Grundpreisgremium festgelegt und empfohlen, das von der Bundesregierung für eine Amtszeit von fünf Jahren eingesetzt wird. Die Bundesregierung setzt den Vorschlag auch durch Erlass eines Erlasses um. Grundsätzlich ist die Regierung persönlich nicht befugt, den Mindestpreis anzuheben.

Doch im vergangenen Jahr machte die regierende Dreierkoalition aus SPD, Grünen und FDP eine Ausnahme und erhöhte den Mindestpreis von 10,45 Euro auf jeweils 12 Euro; die Chefseite bezeichnete es als „Eingriff in die Lohnfestsetzung“ und kritisierte es.

Der Ausschuss zur Festlegung des Mindestpreises besteht aus drei Gewerkschaftsfunktionären, drei Vertretern der Arbeitgeberseite und drei nicht stimmberechtigten Wissenschaftlern. Der Vorsitzende des Gremiums, der Wissenschaftler, springt ein, wenn sich Person, Mitarbeiter und Chef nicht einigen können, und kann den Vorschlag nach eigenem Ermessen festlegen. Trotz der langen Sitzung, die zum ersten Mal in der Geschichte des Ausschusses 13 Stunden dauerte, konnten die Parteien dieses Mal keinen Konsens erzielen, woraufhin die Initiative und der Vorschlag des Ausschussvorsitzenden die Reaktion der Gewerkschaften hervorriefen.

Fordern Sie einen Stundengrundpreis von 14 Euro an

Da der Mindestpreisausschuss in Deutschland im Schatten der Inflation tagte, die mit dem Ukraine-Krieg begann und schließlich auf die für das Land als recht hoch geltenden 6 Prozent sank, ging man davon aus, dass die Sitzung dieses Mal umstritten sein würde. Andererseits war es den Arbeitgebern und Gewerkschaften bisher auf jeden Fall gelungen, einen Konsens zu erzielen.

Die Gewerkschaften gaben gemeinsame Erklärungen ab, lehnten die Existenz dieses Organs jedoch nicht ab, obwohl der Vorschlag zum ersten Mal in der Geschichte des Ausschusses angenommen wurde und von ihnen nicht angenommen wurde. Die betroffenen Gewerkschaften argumentieren, dass der allgemeine Mindestpreis aufgrund der Rekordinflation im letzten Jahr mindestens 13,50 Euro betragen sollte. Viele soziale Organisationen, Ökonomen und Ökonomen sind der Meinung, dass der Mindeststundenpreis 14 Euro betragen sollte.

Reaktion der Gewerkschaften

In Deutschland orientiert sich die Mindestpreisbindung grundsätzlich an der Erhöhung der Tarifverhandlungen. Sozialhilfeorganisationen und Gewerkschaften forderten jedoch eine stärkere Erhöhung und betonten, dass die durchschnittliche Erhöhung der Tarifverträge um etwa drei Prozent aufgrund der unglaublichen Inflation im letzten Jahr nicht ausreichen würde.

Die Arbeitgeberseite betonte, dass die Preiserhöhung für sie ein Aufwandsposten sei, und antwortete mit der Aussage, dass es bei Hinzurechnung der Personalpreise zu den gestiegenen Strom- und Rohstoffpreisen zu einem Verlust von Arbeitsplätzen oder zur Abwanderung vieler Betriebe aus Deutschland kommen könne.


Stefan KörzellFoto: Soeren Stache/dpa/picture Alliance

Stefan Körzell, Mitglied im Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), kritisierte dieses Mal, dass die Chefseite mit einer noch nie dagewesenen Haltung besonders auf die Durchsetzung ihrer Forderungen gedrängt habe. Die Entlassung des Ausschusses durch die Regierung und die Anhebung des einmaligen Mindestpreises von 10,45 auf 12 Euro im Jahr 2022 könne der Chef laut Körzell noch immer nicht verdauen und revanchiere sich mit einer anstößigen Haltung. Nach Angaben des DGB-Vertreters werden in den nächsten zwei Jahren etwa 6 Millionen Arbeitnehmer, die in Deutschland zum allgemeinen Grundpreis arbeiten, bei einem Uhrenpreis von 12,41 Euro und dann 12,82 Euro, reale Preisverluste erleiden.

Der allgemeine Mindestpreis in Deutschland betrifft vor allem Frauen, Einwanderer und einige Arbeitnehmer in den ehemaligen DDR-Gebieten.

Kommissionschef Schönefeld: Der Chef wird die Planungssicherheit sein

Christiane Schönfeld, Leiterin des Gremiums zur Festlegung des Mindestpreises, sagte, es seien viele Möglichkeiten und Angebote besprochen worden, man habe jedoch gesehen, dass eine Lücke zwischen Forderungen und Angeboten bestehe. Er argumentierte, dass die Unternehmen mit der 41-Cent-Erhöhungsentscheidung zumindest eine Planungsgarantie für die nächste Zeit hätten.

Unternehmen in Deutschland hingegen klagen seit einem Jahr über gestiegene Strom- und Rohstoffpreise sowie Störungen in der Lieferkette.

Der Bundesverband des Großhandels (BGA) bezeichnete die Erhöhung des Stundenmindestpreises als „maßvoll“. BGA erinnerte: „Man darf nicht vergessen, dass wir uns in dieser Zeit wirtschaftlich in einer Rezession befinden.“

Arbeitsminister Heil kündigte an, den Vorschlag umzusetzen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil äußerte sein Bedauern darüber, dass das stündliche Grundpreisangebot nicht auf die Zustimmung aller Mitglieder gestoßen sei. „Ich verstehe, dass einige Leute mehr Erhöhungen wollten“, sagte Heil und wies darauf hin, dass es der Regierung unter normalen Bedingungen nicht möglich sei, den Mindestpreis durch gesetzliche Regelung zu ändern, sonst bleibe der Mindestpreis bei 12 Euro, wie er jetzt sei, und dass der Vorschlag des Vorstandes mit einem Dekret umgesetzt wird.


Hubertus HeilFoto: Fabian Sommer/dpa/picture Alliance

Der allgemeine Grundpreisantrag startete bei 8,5 Euro.

Die allgemeine Mindestpreisregelung in Deutschland trat 2015 mit 8,5 Euro in Kraft, um eine Absenkung der Preise im Land zu verhindern. Seitdem hat die Regierung erst im letzten Jahr den aktuellen Mindestpreis ausnahmsweise sprunghaft einmalig von 10,45 auf 12 Euro angehoben. Zuvor erfolgten die Erhöhungen auf Vorschlag des Grundpreisgremiums, in dem Gewerkschaft und Arbeitgeberseite vertreten waren.

Der von der Regierung für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannte Festlegungsausschuss, bestehend aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern sowie Wissenschaftlern, gibt alle zwei Jahre seinen Antrag für die Preiserhöhung ab. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Vorschlag des Ausschusses durch Verordnung umzusetzen.

Bereits vor Inkrafttreten der allgemeinen Mindestpreisanwendung im Jahr 2015 wurden insbesondere auf Druck der Sozialdemokraten Negativszenarien gezeichnet und behauptet, dass Deutschland für ausländische Unternehmen und Investoren an Attraktivität verlieren würde und deutsche Unternehmen dagegen schwächeln würden ihre europäischen, insbesondere osteuropäischen Rivalen. Außerdem wurde behauptet, dass mit der allgemeinen Mindestpreisanwendung viele Unternehmen in Konkurs gehen und die Arbeitslosigkeit steigen würde.

Der Mindestpreisausschuss teilte jedoch mit, dass sich der allgemeine Mindestpreis seit seinem Inkrafttreten nur minimal negativ ausgewirkt habe und dass er nach neuesten Untersuchungen einen Rückgang der sogenannten „Minijobs“ in Teilzeitbeschäftigung sowie einen Rückgang der allgemeinen Beschäftigungsquote festgestellt habe Bisher hat sich der Mindestpreis nicht negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt.

Wie wird der Mindestpreis ermittelt?

Der Ausschuss zur Bestimmung des Mindestpreises muss bei der Festlegung seines Vorschlags an die Regierung berücksichtigen, wie viel die Arbeitnehmer mindestens verdienen sollten, indem er alle Bedingungen berücksichtigt, zu welchem ​​Mindestpreis ein faires und wettbewerbsfähiges Umfeld aufrechterhalten werden kann und währenddessen eintreten, wird die Beschäftigung nicht gefährdet.

Mit dem Prestige Ende 2024 muss die Mindestpreisregelung der Europäischen Union auch in Deutschland umgesetzt werden. Als Basis werden demnach 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttozinses eines Vollzeitbeschäftigten in Deutschland festgelegt. Das bedeutet, dass der Grundpreis in Deutschland höher als 14 Euro ist.

Nach der Kontenordnung des Bundesarbeitsministeriums beträgt das monatliche Bruttogehalt einer Person, die einen Basisstundenlohn von 12 Euro verdient und 38,5 Stunden pro Woche arbeitet, 2 Tausend 2 Euro. Bei einem Grundpreis von 12,41 beträgt das Bruttomonatsgehalt 2.000 69 Euro.

Nach Angaben von Eurostat, dem Europäischen Statistikamt, betrug das monatliche Bruttogehalt einer Person, die in Deutschland für einen Mindestlohn arbeitete, im Jahr 2020 1.584 Euro. Ein Arbeitnehmer, der für einen Mindestlohn arbeitete, verdiente in Frankreich 1.539,40 Euro und in der Türkei 440,20 Euro.

DW

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