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Entscheidung des Gerichtshofs zur Ausweitung der Rechte von „Regenbogenfamilien“

Der Europäische Gerichtshof, das höchste gerichtliche Organ der Europäischen Union, hat eine Entscheidung getroffen, die die Rechte von Familien stärkt, deren Eltern eins zu eins sind. Das höchste Justizorgan der EU, der Gerichtshof, entschied am Dienstag, dass Geburtsurkunden eines EU-Landes unabhängig vom Geschlecht der Eltern von anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollten, in einem Fall, in dem es um den Fall a Mädchen, das legal von zwei Frauen bemuttert wird.

Die Richter verwiesen in ihren Entscheidungen auf das in der Europäischen Union praktizierte Freizügigkeitsrecht.

Der Fall, der vor den Europäischen Gerichtshof gebracht wurde, entwickelte sich wie folgt: Zwei verheiratete Frauen, eine bulgarische und eine britische Staatsbürgerin, bekamen eine Tochter in Spanien, wo sie lebten. In der in Spanien ausgestellten Geburtsurkunde waren beide Frauen als Mutter des Kindes eingetragen. Die bulgarischen Behörden akzeptierten jedoch die Geburtsurkunde aus Spanien nicht, die von der Mutter des Mädchens, die bulgarische Staatsbürgerin ist, vorgelegt wurde, um eine Identität und einen Reisepass zu erhalten. Die bulgarischen Behörden erklärten, dass die Identität der leiblichen Mutter des Mädchens in der Geburtsurkunde offengelegt werden sollte, und erklärten, dass die Angabe beider Elternteile als weiblich gegen das bulgarische öffentliche System verstoße.

Dem Mädchen wurde kein bulgarischer Personalausweis und Pass ausgehändigt, da Bulgarien ihre Geburtsurkunde nicht anerkennt. Damit wurden die Rechte des Mädchens aus der Unionsbürgerschaft eingeschränkt. Die Mutter, die bulgarische Staatsbürgerin ist, brachte den Fall vor ein Gericht in ihrem Land und reichte Klage beim Verwaltungsgericht Sofia ein. Dieses Gericht legte das Falldokument dem Europäischen Gerichtshof vor. Der Europäische Gerichtshof stellte außerdem fest, dass das Kind von Geburt an die bulgarische Staatsbürgerschaft hatte, und entschied, dass Bulgarien verpflichtet sei, dem Mädchen den bulgarischen Personalausweis oder Reisepass gemäß der in Spanien ausgestellten Geburtsurkunde auszustellen. Das Gericht betonte, Bulgarien oder andere EU-Staaten müssten die spanische Geburtsurkunde des Mädchens anerkennen.

Ilga, der Dachverband lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intersexueller Organisationen in Europa, erklärte, sie begrüße die Stellungnahme des Gerichtshofs und bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „richtungsweisend“.

dpa/TY,JD

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