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Französischer Staatsrat genehmigt Abaya-Verbot

In Frankreich wies der Staatsrat (Conseil d’État) den Einspruch der ADM-Vereinigung, die sich für die Rechte der Muslime einsetzt, gegen das Verbot des Tragens der Abaya, eines Kopftuchs, in Schulen zurück.

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Abaya-Verbot keine „schwerwiegende und offensichtliche“ Verletzung der Grundfreiheiten darstelle. Damit wurde das Abaya-Verbot rechtlich gefestigt.

Nach der Entscheidung des Gerichts verstößt das Abaya-Verbot weder gegen die Rechte auf Achtung des Privatlebens, Religionsfreiheit, Bildung und Wohlergehen des Kindes noch widerspricht es dem Element der Nichtdiskriminierung.

Der französische Staatsrat wertete, dass das vermehrte Tragen von Hijab-Kleidung wie Abaya in Schulen einen „religiösen Hintergrund“ habe. Das Gericht betonte, dass dies aus den Äußerungen der Studierenden hervorgehe. Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass das Gesetz Kleidung an öffentlichen Schulen verbietet, die auf eine zufällige Religionszugehörigkeit schließen lässt.

In Frankreich hatte Bildungsminister Gabriel Attal angekündigt, dass Abayas in öffentlichen Schulen mit der Begründung verboten würden, dass dies gegen den Säkularismus vor dem neuen Bildungszyklus verstoße. Der Minister kündigte an, dass es auch Männern verboten sei, lange Hemden, sogenannte „Kamis“, zu tragen. Im Zusammenhang mit dem Verbot zeigte der Minister das im Land geltende Prinzip des Säkularismus auf und erklärte, dass religiöse Symbole in öffentlichen Schulen aufgrund des Elements des Säkularismus keinen Platz hätten.

dpa/BÖ,DW

D.W.

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