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Für Ungeimpfte in Deutschland wird der Alltag schwieriger

In Deutschland, wo die Zahl der Corona-Fälle steigt, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsidenten der Länder einig auf neue Maßnahmen zum Umgang mit der Epidemie geeinigt. Die neuen Maßnahmen sehen häufigere Tests für diejenigen vor, die nicht geimpft sind, und einige Einschränkungen je nach Lage der Epidemie.

Bundeskanzlerin Merkel, die sich auf die Amtsübergabe vorbereitete, verwies in einer Erklärung nach dem Treffen auf die zunehmenden Vorfälle in Deutschland und betonte, die Lage in den Krankenhäusern sei beängstigend. Merkel, die sich seit Beginn der Pandemie für strenge Maßnahmen einsetzt, unterstrich, dass sie die Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene vor diesem Treffen verstärken wolle.

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Die „2G“-Regelung entsprechend der Situation von Krankenhäusern

Im Rahmen der Vereinbarung gilt im Dienstleistungsbereich und der Gastronomie die „2G“-Regelung, die einen engen Kontakt zu kulturellen Veranstaltungen, sportlichen Aktivitäten und Begegnungen entsprechend der Ausbreitung des Infektionsgeschehens erfordert. Gemäß der „2G“-Regel, die bestimmte Einschränkungen für Nichtgeimpfte auferlegt, werden zu diesen Veranstaltungen und Orten nur diejenigen zugelassen, die gegen das Coronavirus geimpft wurden oder an Covid-19 erkrankt sind.

Auf dem Treffen wurden auch gemeinsame Kriterien für die Anwendung dieser Regel in welchem ​​Stadium der Epidemie festgelegt. Dementsprechend wird die Intensität der Hospitalisierung ausschlaggebend sein, nicht die Anzahl der Vorfälle.

Die Hospitalisierungsdichte wird dadurch bestimmt, wie viele Personen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen stationär behandelt wurden. Wenn die Hospitalisierungsdichte in einem Bundesland 3 übersteigt, tritt die „2G“-Regelung in Kraft bei kulturellen Veranstaltungen, sportlichen Aktivitäten, verschiedenen Aktivitäten und Serviceabteilungen, die einen engen Kontakt erfordern, sowie bei der Unterbringung.

Wenn die Hospitalisierungsdichte 6 übersteigt, wird von den Geimpften und den Erkrankten ein negatives Testergebnis verlangt.

Übersteigt dieser Wert 9, ist vorgesehen, Maßnahmen wie die Einschränkung sozialer Kontakte für Nichtgeimpfte zu ergreifen.

In Deutschland liegt die Krankenhausdichte in 12 Bundesländern außer Hamburg, Niedersachsen, Saar und Schleswig-Holstein über 3. In Thüringen wurde dieser Preis mit 18,54 und im Bundesland Sachsen-Anhalt mit 11,97 ermittelt.

Impfschlange in Wunsiedel

Die Impfmöglichkeiten werden erhöht

Beim Treffen von Bundeskanzlerin Merkel und den Landesverwaltungen wurde beschlossen, die Möglichkeiten für Impfwillige zu erweitern. Demnach werden Impfstoffe von mobilen Impfgruppen, Impfzentren, Krankenhäusern, Arztpraxen und Betriebsärzten hergestellt.

Öffentliche Verkehrsmittel und Vorsichtsmaßnahmen am Arbeitsplatz

Auf der Sitzung wurde auch die geplante „3G“-Regelung für den öffentlichen Nahverkehr und den Arbeitsplatz angenommen, die in der gestern vom Bundestag verabschiedeten neuen gesetzlichen Regelung vorgesehen war. In der „3G“-Regelung ist es erforderlich, geimpft zu sein oder von der Krankheit genesen zu sein oder ein negatives Testergebnis vorzulegen.

In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen wird von Personen, die nicht geimpft sind oder die Krankheit nicht hatten, ein negatives Testergebnis verlangt.

Diese Personen müssen auch täglich an ihren Arbeitsplätzen getestet werden. Mitarbeitern, die die 3G-Regelung ablehnen, wird es möglich sein, dass ihr Gehalt gekürzt und sogar entlassen wird.

Das gestern im Bundestag beschlossene neue Infektionsschutzgesetz bietet den Ländern einen Rechtsrahmen für ihre Maßnahmen. Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen bedürfen jedoch der Zustimmung der Länderparlamente. Mit dem neuen Gesetz wird es nicht möglich sein, Geschäfte, Geschäfte oder Schulen im Allgemeinen zu schließen und kulturelle Aktivitäten zu verbieten. Aber eine zumutbare Veranstaltung, etwa ein Weihnachtsmarkt, kann abgesagt werden.

Repräsentantenhaus des Staates

Genehmigt durch das Repräsentantenhaus des Staates

Der von SPD, Grünen und FDP vorbereitete Gesetzentwurf, der die Koalitionsverhandlungen in Deutschland fortsetzt, wurde nach der Zustimmung des Bundestages gestern vom Bundesrat gebilligt.

Die Ministerpräsidenten der Länder, in denen die Parteien der CDU/CSU regieren, die mit dem neuen Regierungsauftrag zur Oppositionspartei werden, gaben trotz ihrer Kritik am neuen Infektionsgesetz ihre Zustimmung. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärten, sie hätten diesem Artikel zugestimmt, damit den Landesverwaltungen im Umgang mit der Epidemie kein rechtlicher Spielraum fehle.

Somit gab es bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine Probleme. Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Bekämpfung der Epidemie endete am 25. November.

AFP,Reuters/JD,AU

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