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„Rechtsstaatlichkeit“-Lektion von Justizministerin Gül bis Soylu

Justizminister Abdülhamit Gül und der Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofs (AYM) Zühtü Arslan gaben beim „Unschuldsvermutungs- und Recht auf Nichtbefleckung“-Symposium gegenüber der Regierung klare Statements zur Unabhängigkeit der Justiz ab.

Justizministerin Gül erklärte auf dem Symposium, dass niemand die Freiheit habe, jemanden zu verleumden, und sagte: „Das Recht des Menschen, nicht befleckt zu werden, ist das Recht der gesamten Menschheit.“

Gul reagierte indirekt auch scharf auf die Aussage von Innenminister Süleyman Soylu gegenüber den Häuptlingen, die auf eine gerichtliche Entscheidung über den Abriss verfallener Wohnhäuser im Rahmen eines Drogeneinsatzes warteten: „Was ist, wenn Sie die Nacht zerstören, die Gerichtsentscheidung wird kommen nach uns“.

Rose: Unser Weg ist Gesetz

In seiner Rede auf dem Symposium verwendete der Justizminister die Sätze: „Liebe Freunde, unser Wegweiser ist das Recht, unser Weg ist das Recht, unser Wegweiser ist das Recht zuerst gehen, sollten wir uns entsprechend anpassen, der Rechtsstaat“.

Der AYM-Vorsitzende Zühtü Arslan, der auf dem Symposium sprach, sprach auch über die Unschuldsvermutung und die Unabhängigkeit der Justiz. Arslan betonte den Grundsatz, dass die Person, die eines Vergehens beschuldigt wird, bis zur Festigung ihrer Schuld durch ein Gerichtsurteil als schuldlos angesehen werden sollte, und wies darauf hin, dass die Unschuldsvermutung auch nach dem Prozess gilt, und zwar, wenn das Strafverfahren zu einer Entscheidung führt Abgesehen von einer Verurteilung sollte die Person nicht als falsch angesehen werden, und insbesondere sollte die Freispruchsentscheidung nicht in Frage gestellt werden.

Arslan erklärte, dass die Beweislast beim Inhaber der Dissertation liege, sagte Arslan: „Die Prozessbehörden und Behörden müssen Äußerungen und Praktiken vermeiden, die den Eindruck erwecken könnten, dass Einzelpersonen in laufenden oder freigesprochenen Fällen schuldig sind.“

AYM-Führer Zühtü Arslan

Erinnerung an die Verfassung über gerichtliche Entscheidungen

Aslan, der sagte: „Ungeachtet seiner Position, seines Titels oder seiner Pflicht gemäß dem 138. Artikel der Verfassung darf er den Gerichten und Richtern keine Befehle und Anweisungen erteilen, geschweige denn Befehle und Anweisungen erteilen, nicht einmal Ratschläge und Vorschläge erteilen“. erneut, gemäß dem letzten Absatz des Artikels, die gesetzgebenden und exekutiven Organe und die Verwaltung. Er erklärte, dass er Gerichtsentscheidungen Folge leisten müsse, und sagte: „Diese Organe und die Verwaltung können Gerichtsentscheidungen in keiner Weise ändern und ihre Vollstreckung nicht verzögern . Kurz gesagt verpflichtet die Unabhängigkeit der Justiz dazu, nicht in das Gerichtsverfahren einzugreifen und die daraus resultierende Entscheidung unverzüglich und ordnungsgemäß umzusetzen.“

Der AYM-Führer betonte, dass die Mitglieder der Legislative und der Exekutive sich von Worten, Einstellungen und Verhaltensweisen fernhalten sollten, die darauf abzielen, die Justiz zu beeinflussen oder zu diskreditieren.

DW/BK,JD

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