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Verfassungsgericht: Behinderte sollen vor Triage geschützt werden

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber Maßnahmen zum Schutz von Behinderten treffen muss, wenn in der Pandemie auf Triage zurückgegriffen werden muss. Das Triage-System, das in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs verwendet wurde, bedeutet, medizinische Interventionen zu priorisieren, indem Indikatoren wie das Überleben und die Dringlichkeit von Patienten auf Schlachtfeldern und in Notfällen betrachtet werden.

Die in Deutschland in den letzten Monaten zugenommenen Corona-Ereignisse haben die schweren Pflegestationen vollgestopft und eine Debatte darüber ausgelöst, ob Triage im Land angewendet wird. 9 Deutsche Bürger mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten wandten sich an das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung, eine Triage könne ihr Recht auf Leben verletzen.

Deutsches Verfassungsgericht

„Es muss sofort gehandelt werden“

Der Verfassungsgerichtshof forderte unter Hinweis auf die Behindertenrechtskonvention in seiner Entscheidung, die diese Beschwerde verteuerte, „sofortige“ Maßnahmen und die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, um Behinderte im Falle einer Triage zu schützen Die Ärzte mussten entscheiden, welchen Patienten sie mit begrenzten Ressourcen retten wollten.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass der Gesetzgeber seine Pflicht zum Schutz von Menschenleben verletzt habe, da er bislang nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen habe.

Deutsche Patientenrechtsstiftung Eugen Brysch

Reaktionen auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Die Deutsche Patientenrechtsstiftung Eugen Brysch, der die Entscheidung des Gerichts begrüßte, betonte, dass Menschen mit Behinderungen bei der Inanspruchnahme medizinischer Ressourcen nicht benachteiligt werden dürften, und sagte, dass der Bundestag nicht mehr daran vorbeikomme, Gesetze zu erlassen. Brysch erklärte, dass das Thema komplex sei und Zeit für Diskussionen benötige, und merkte an, dass sie mit einer gesetzlichen Regelung innerhalb eines Jahres rechnen.

Auch Bernhard Franke, Leiter der Abteilung Diskriminierungsbekämpfung, erklärte, er begrüße die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und sagte, dies sei eine wertvolle Botschaft an Menschen mit Behinderungen. Mit der Aussage, dass niemand wegen eines Mangels vernachlässigt werden dürfe, forderte Franke den Gesetzgeber auf, schnell zu handeln.

dpa,AFP/HS,HT

© Deutsche Welle Englisch

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