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Neue Steuerklammer zwischen der Türkei und Deutschland

Im Rahmen des „Multilateral Competent Authority Agreement on the Automatic Exchange of Financial Account Information“ hat die Türkei in diesem Jahr erstmals damit begonnen, steuerrelevante Informationen mit Ländern mit einer starken türkischstämmigen Bevölkerung wie Deutschland und Frankreich auszutauschen , den Niederlanden, Belgien und Österreich. Die Einkünfte und Leistungen der Personen, die in den betreffenden Ländern ansässig sind, aber in den Jahren 2019 und 2020 Einlagen, Anlagekonten oder Versicherungspolicen in der Türkei haben, werden nun von den türkischen Behörden an die zuständigen Stellen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Österreich übermittelt.

Trotz ihrer Verpflichtung zum Informationsaustausch seit 2018 hat die Türkei nicht mit der Umsetzung des Abkommens begonnen, und diese Haltung Ankaras wurde in den betroffenen Ländern als „Versuch, die Entstehung von Einkommen und Vermögen in der Türkei zu verhindern, indem die Informationen von Menschen nicht geteilt werden, verhindert türkischer Herkunft“.

Der Austausch von Informationen im Rahmen des Abkommens, das darauf abzielt, Steuerhinterziehung auf globaler Ebene zu bekämpfen, ist von großem Wert für die 5 Millionen Türken, die in Europa leben und über Finanzkonten in der Türkei verfügen.

Denn einige türkischstämmige Zuwanderer, vor allem in Deutschland, wurden mit den Thesen konfrontiert, sie hätten Steuern hinterzogen, indem sie ihr Einkommen in der Türkei nicht gemeldet und ungerechtfertigt finanzielle Hilfen oder Arbeitslosengeld vom Staat erhalten. Aus diesem Grund ist Ankaras automatischer Austausch von Finanzinformationen mit Berlin seit langem ein heftig diskutiertes Thema unter den fast 3 Millionen in Deutschland lebenden türkischstämmigen Menschen.

In Deutschland leben etwa 3 Millionen Menschen türkischer Herkunft.

Nach dieser langen Diskussion tauschen türkische Behörden nun Informationen über Einkommen von privaten oder juristischen Personen und Institutionen in der Türkei, Zusammenfassungen von Einlagenkonten, Zinsen und Gewinnanteilen mit deutschen Behörden aus. Dazu gehören Kontobewegungen wie Rente, Miete und Zinsen. Der Informationsaustausch umfasst auch die Interessen derjenigen, die Handelsunternehmen in der Türkei haben, die als „passives Einkommen“ bezeichnet werden.

Wenn beispielsweise das Bruttoeinkommen eines in der Türkei ansässigen Unternehmens einer in Deutschland ansässigen Person zu 49 Prozent aus Mieteinnahmen besteht, stammen 51 Prozent aus Zinseinnahmen, und wenn das Unternehmen ein Einlagenkonto bei einer Bank in der Türkei mit einem Preis von hat 260.000 Euro, Identitätsinformationen und Besteuerung im Wohnsitzland, Nummer und Adresse sowie alle finanziellen Mobilitätsnachweise werden von der Türkei nach Deutschland übermittelt.

Im Rahmen der Gegenseitigkeit werden auch die Einkommens- und Kontoinformationen von Personen, die in der Türkei ansässig sind und in Deutschland investiert sind, von Deutschland an die Türkei weitergegeben.

Wirtschaftsprüfer Cevdet Koçaş

Was passiert mit den von der Türkei in Deutschland geteilten Informationen?

Diese Finanzinformationen, die die Türkei über in Deutschland ansässige Personen übermittelt, werden dann an das Bundessteuerzentrum in Bonn, Deutschland, übermittelt. Sie leiten diese Informationen auch an die Steuerbehörden des Landes weiter. Auch die Finanzämter gleichen die von der Türkei übermittelten Informationen mit den Steuererklärungen in Deutschland ab und prüfen, ob es sich um wahrheitsgemäße oder unvollständige Erklärungen handelt.

Laut Cevdet Koçaş, einem Experten für internationales Steuerrecht, der als Finanzberater in Deutschland arbeitet, kann jeder, der in Deutschland lebt, aber seine Einkünfte in der Türkei nicht meldet, und jeder, der in der Türkei lebt und seine Einkünfte und Gewinne nicht vollständig gemeldet hat, mit automatischem Informationsaustausch umgehen aus Deutschland wird Probleme haben. .

Koçaş, der DW Turkish den Antrag teuer machte, sagte, obwohl Finanzinformationen im Rahmen des Abkommens seit 2019 geteilt würden, könnten Finanzämter 10 Jahre rückwirkend Steuern verlangen, wenn sie Schmuggel aufdecken.

Das heißt, wenn die Finanzämter bei Prüfung der Angaben 2019 und 2020 feststellen, dass ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger seine in der Türkei erzielten Einkünfte nicht in die Steuererklärung in Deutschland einbezieht und Steuern hinterzieht, werden die deutschen Behörden dies tun auf der Grundlage dieser Informationen eine Schätzung des Einkommens und der Zinsen für die vorangegangenen Jahre vornehmen.

Nach Einschätzung von KPMG, einem internationalen Kontroll-, Steuer- und Beratungsunternehmen, das in der Türkei tätig ist, können auch nicht deklarierte Erben Kopfschmerzen beim automatischen Informationsaustausch haben. Meldet demnach eine in Deutschland ansässige Person ihr Vermögen in der Türkei nicht den deutschen Finanzämtern, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn die von ihr übertragenen oder geerbten Kinder ohne Anzeige fortbestehen.

Wie hoch ist die Strafe für Steuerhinterziehung in Deutschland?

In Deutschland sieht das Gesetz für den beklagten Steuerpflichtigen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, wenn eine vorsätzliche Steuerhinterziehung festgestellt wird. Bei schweren Fehlern liegt die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Deutschland hat in den letzten Jahren zusätzliche Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung ergriffen. Insbesondere die Landesregierungen kaufen Informationen über Steuerzahler ein, indem sie Millionen von Euro an anonyme Personen zahlen, die Informationen über Steuerhinterzieher aus dem Land haben. Auch das Bundesministerium der Finanzen hatte die Informationen über in Deutschland ansässige Personen und Institutionen mit Einkünften und Investitionen in den Vereinigten Arabischen Emiraten für 2 Millionen Euro erworben. Auch solche Schritte der Finanzämter werden öffentlich bekannt gegeben und Steuerhinterzieher aufgefordert, sich zu melden und das Bußgeld zu zahlen, ohne ihre Vorstrafen zu begehen.

Verantwortlich für das Directorate of Revenue Management in der Türkei

Um Steuerhinterziehung zu verhindern, unterzeichnete die Türkei am 21. April 2017 das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch mit europäischen Ländern und genehmigte es am 31. Dezember 2019, aber der Informationsaustausch wurde mit dem am 31. Mai im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Präsidenten möglich dieses Jahr.

Wie im Abkommen festgelegt, mussten die türkischen Behörden ab 2019 bis zum 30. September Informationen über in der Türkei ansässige natürliche und juristische Personen melden.

In der Türkei ist die dem Finanz- und Finanzministerium unterstellte Abteilung für Einnahmenverwaltung für den automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten mit den Vertragsparteien zuständig. Die Revenue Management Presidency aktualisierte den im vergangenen Jahr veröffentlichten Leitfaden zum Informationsaustausch, dessen Umsetzung mit dem am 31. Mai 2021 veröffentlichten Präsidialbeschluss begann, und informierte die Verbraucher erneut mit Beispielen über die möglichen Ergebnisse.

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