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Strafe für dänische Unternehmen, die gegen das syrische Embargo verstoßen

Im Fall von Odense, Dänemark, verurteilte das Gericht zwei dänische Unternehmen zu hohen Geldstrafen, weil sie gegen das Embargo der Europäischen Union gegen Syrien verstoßen hatten, indem sie Flugbenzin nach Syrien schickten. Die Richter verurteilten die Unternehmen zu Geldstrafen in Höhe von 34 Millionen dänischen Kronen (4 Millionen 600 Tausend Euro).

In dem mehr als zwei Monate dauernden Verfahren untersuchten die Richter, ob Dan-Bunkering und seine Muttergesellschaft das EU-Embargo gebrochen haben, indem sie Mitte 2015-2017 172.000 Tonnen Kerosin im Wert von 90 Millionen Euro an russische Unternehmen in der Region verkauft haben .

Vor Gericht verteidigte sich Dan-Bunkering-CEO Keld Demant damit, dass die russischen Kunden, an die sie verkaufen, nicht unter das Embargo fallen. Er argumentierte auch, dass es für ihre Kunden nicht möglich sei, zu kontrollieren, was sie mit dem von ihnen gekauften Kraftstoff tun.

Nach Ansicht der Richter wusste die Unternehmensleitung Bescheid

Das Gericht kam zu dem Schluss, es sei nicht zu erwarten, dass die Unternehmen nicht wüssten, dass das verkaufte Kerosin in russischen Kampfflugzeugen in Syrien verwendet werde. Die Richter wiesen auch darauf hin, dass die betreffenden russischen Unternehmen vor 2015, als Russland in den Krieg in Syrien verwickelt wurde, keinen Treibstoff bei dem dänischen Unternehmen bestellten.

Es wird berichtet, dass russische Unternehmen das von ihnen gekaufte Kerosin an die russische Marine in der Region geliefert haben. Es wird angegeben, dass der Transport von Tanker zu Tanker im östlichen Mittelmeer stattfand und dass russische Unternehmen das erhaltene Kerosin zum Hafen von Baniyas brachten.

Neben der Geldstrafe forderte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Haftstrafe.

In dem Fall forderte die Staatsanwaltschaft, dass Keld Demant, Direktor des Dan-Bunkering-Unternehmens, zu 400 Millionen dänischen Kronen (ca. 54 Millionen 118.000 Euro) und zwei Jahren Gefängnis verurteilt wird.

Andererseits entschieden die Richter, ihm eine Geldstrafe von 34 Millionen Kronen, dh 4 Millionen 600.000 Euro, und eine Bewährungsstrafe von 4 Monaten zu verhängen. Der zuständige Staatsanwalt Anders Rechendorff, der nach der Entscheidung eine Bilanz zog, sagte, man sei erfreut über die Entscheidung, die er als „historisch“ bezeichnete. Der Staatsanwalt argumentierte seiner Meinung nach, dass bei einer Bewertung der Handlung in dem Fall als Fahrlässigkeit (Verschulden) auch eine Strafe verhängt werden müsse und dass die Angeklagten verpflichtet seien, den Vorgang im Detail zu prüfen, und dass sie dies nicht ordnungsgemäß getan hätten im Falle des Falles.

Die Europäische Union gab im Mai bekannt, dass die Sanktionen gegen die Regierung Bashar al-Assad und ihre Unterstützer bis zum 1. Juni 2022 verlängert wurden. Die Sanktionen umfassen Maßnahmen wie ein Ölembargo, Investitionsbeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten der syrischen Zentralbank.

Auch Geräte und Technologien, mit denen Druck auf die Menschen in Syrien ausgeübt werden kann, fallen unter das Embargo. Dazu gehören Geräte zur Überwachung des Telefon- und Internetverkehrs.

Die Europäische Union (EU) hat 2011 erstmals ein Embargo gegen Syrien beschlossen. Das Waffenembargo wurde 2013 beendet. Frankreich und Großbritannien widersetzten sich 2013 der Verlängerung des Embargos auf dem Hügel, um den Assad-Gegnern Waffenhilfe zu leisten.

In den Erklärungen des Rates der Europäischen Union wurde betont, dass die Sanktionen die humanitäre Hilfe nicht verhindern; Es wurde erklärt, dass Lieferungen von Lebensmitteln, Medikamenten und Medizinprodukten von dieser Situation nicht betroffen seien.

AFP/ETO,EC

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